Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Elternzeit

Frage: Elterngeld und Elternzeit

User-1722183313

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich bin im Moment in Elternzeit von Kind 2 (die im Januar nach drei Jahren ausläuft). Danach beginnt das dritte Jahr EZ von Kind 1 (die ich mir damals übertragen lasse habe und die auch bereits genehmigt ist). Nun bin ich erneut schwanger und wenn alles gut läuft, kommt das Kind im April. 1.) Nun frage ich mich, ob ich dann für Kind 3 Elterngeld bekomme, wenn ich in Elternzeit von Kind 1 bin? Oder muss ich die EZ beenden und neue für Kind 3 nehmen? 2.) Wenn ich die Elternzeit zum Mutterschutz vorher beende, geht der Anspruch dann von Kind 1 verloren, da man ja nur zwei Zeitabschnitte wählen darf? (vor 2015 geboren) Ich hoffe, dass ist halbwegs verständlich. Ich habe ihr keine ähnliche Frage gefunden... Danke für Ihre Mühe und tolle Arbeit hier.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Müssen Sie wieder beenden u können es weiter aufheben . Das geht, wennd as Kind noch nicht 8 ist Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du die laufende EZ von Kind1 aber beendest zum neuen Mutterschutz bekommst du auch volles Mutterschaftsgeld wie beim ersten Mal. machst du das nicht, gibt es bestenfalls die bis zu 13 € täglich von der KK. Solange du dich aber in EZ befindest - egal ob für das erste oder für das zweite Kind, kannst du nicht den vollen Mutterschaftsanspruch für das 3te Kind geltend machen. Davon ab verschenkst du doch eh EZ - die für das 3te Kind wenn du erst die vom 1ten nimmst. Ich würde einfach mal "doof" beim AG um Aufteilung der EZ bittet, sprich du meldest den Mutterschutz ab dem Tag x an und gleichzeitig das die restliche EZ von Kind1 um ein weiteres Mal verschoben wird. Bedenke aber, du kannst für Kind2 höchstens 2 Jahre übertragen lassen und die EZ von Kind1 muss durch sein bevor es 8 Jahre alt wird. Im schlechtesten Falle ist es halt ein Abwägen, lieber die 3 Jahre volle EZ nutzen oder die mindestens 14 Wochen volles Mutterschaftsgeld. EG für Kind 3 bekommst du eh nur wenn du auch in EZ bist. Wird eh nur Mindestsatz werden wenn du bisher nicht gearbeitet hast, plus Geschwisterbonus für 2 Kinder da beide unter 6 sind.


User-1722183313

Beitrag melden

Danke für die Antwort schon mal. Das mit dem Mutterschtz habe ich nicht bedacht. Da hast du natürlich recht, sind ja auch 14 Wochen... Ich wollte mich so kurz wie möglich halten und nur das Wichtigste schreiben. Also noch kurz dazu: Ich arbeite Teilzeit (ca. 2/3) in EZ und das auch schon länger, also auf jeden Fall die 12 Monate vor der Geburt und es gibt bei mir keinen Grund für ein BV. Ich gehe also davon aus, wieder bis zu Beginn des Mutterschutzes zu arbeiten. Es käme also schon ein bißchen mehr EG heraus. Die Frage ist halt, ob ich bei drei Kindern die vollen neun Jahre EZ nehmen kann, oder ob ich bei Überschneidung, bzw. wegen der Zeitabschnitte Zeit verliere. Für Kind 3 könnte ich die EZ ja theoretisch dann auf drei Zeitabschnitte aufteilen, dass geht bei den anderen nicht, da sie vor Juli 15 geboren wurden. Teilzeit in Elternzeit hat für mich Vorteile, da man bei uns sehr familienfreundlich ist und ich z.B. flexibler arbeiten kann als in normaler Teilzeit. Wäre jetzt alles kein großes Drama, aber schon schön, wenn es ginge.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...

Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte.  Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...