Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Elternzeit

Frage: Elterngeld und Elternzeit

excellence2

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich 3 Jahre in Elternzeit gehen. Das Elterngeld möchte ich über 2 Jahre beziehen. Mein Partner möchte 2 Monate Elternzeit nehmen. Müssen wir in diesem Fall Elterngeld Plus oder das "normale" Elterngeld beantragen? Sollten wir feststellen, dass das 3. Jahr Elternzeit finanziell doch nicht möglich sein sollte, kann ich die Elternzeit dann einfach auf 2 Jahre verkürzen oder ist es sinnvoller nur 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und ggf. um ein Jahr zu verlängern? Kann der Arbeitgeber sowohl das eine als auch das andere ablehnen? Herzlichen Dank vorab. Beste Grüße, Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können EG-plus beantragen. Am flexibelsten sind Sie, wenn Sie zunächst zwei Jahre beantragen Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

EG Plus für dich macht Sinn wenn du vor hast in TZ zu arbeiten bzw ihr beide einen Teil der Zeit gleichzeitig wegen Partnerschaftsbonus. Ansonsten bringt es dir keinen Mehrwert. Kannst Du also normal für ein Jahr beziehen, es splitten lassen oder EG Plus beziehen - ist Schnuppe. Wegen der EZ, da würde ich 2 Jahre melden mit dem Hinweiß das du das 3te evtl dran hängst. Wenn Du mindestens 2 Jahre meldest kannst du auch ohne Zustimmung des AG verlängern. Hast du dagegen 3 Jahre gemeldet, darfst du auch nur mit Zustimmung des AG verkürzen außer es gibt einen "Härtefallgrund". Oder du beendest vorzeitig wegen Mutterschutz für das nächste Kind. Was du aber machen kannst ist das du innerhalb der EZ in TZ bis zu 30 Std die Woche arbeitest. Bekommst du EG, dann wird das mindestens im ersten Jahr angerechnet. Bei normalen EG mehr wie bei EG Plus. Ich bin mir nicht sicher ob Einkommen im zweiten Jahr bei EG Plus nicht dann doch angerechnet wird, bei Splittung des "normalen" EG aber auf jeden Fall nicht. So oder so, solange du dich in EZ befindest ruht dein eigentlicher Vertrag, solltest du also in TZ arbeiten, dann darfst du das mit Zustimmung des AG auch bei einem anderen AG. Wichtig für deinen Partner, ihr habt beide zusammen 14 LEBENSmonate EG-Anspruch. Die ersten 8 Wochen werden auf jeden Fall dir zugerechnet wegen Mutterschutz. Nehmt ihr also beide gleichzeitig EZ und EG, dann verbraucht ihr in dem Zeitraum nicht 2 Monate EG sondern 4. und, es müssen eben immer Lebensmonate genommen werden nicht Kalendermonate. Und die beiden Monate müssen abgeschlossen sein wenn euer Kind 14 Monate wird - sonst verwirkt dein Partner den kompletten Anspruch.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...

Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte.  Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße