kale
Hallo Im Oktober 2013 ist meine Tochter geboren. Ich beantragte Elterngeld bis Oktober 2014 und ging dann in Vollzeit arbeiten. In der Zwischenzeit trennte ich mich vom Vater und war fortan alleinerziehend. Nun möchte ich meine 40h Arbeitswoche gerne verkürzen und erhielt den Tipp, dass ich Elternzeit und Elterngeld erneut beantragen sollte. Steht mir Elterngeld nachträglich noch zu? Wo muss man einen Antrag auf Elternzeit einreichen? Was ist zu beachten? Welchen Unterschied hat man zu einer regulären Arbeitszeitverkürzung per Vertrag? Irgendwelche Vergünstigungen?
Hallo, Elterngeld bekommen Sie keins mehr. Elternzeit können Sie noch zwölf Monate bis zum achten Geburtstag nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Liebe Grüße NB
malini
Wenn du schon ein Jahr Elterngeld bezogen hast, gibt's keines mehr. Allgemein gibt's Elterngeld nur im ersten Jahr, der Anspruch endet nach 12 bzw. 14 (Alleinerziehende) Monaten. Elternzeit kann man 3 Jahre beanspruchen, wenn dein Kind 2013 geboren wurde, könntest du jetzt nur noch 1 Jahr nehmen, allerdings nur, wenn du es dir auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag aufgehoben hast und der AG zustimmt. Vorteil der Teilzeit in Elternzeit: Kündigungsschutz und der Anspruch auf die Vollzeitstelle bleibt bestehen.
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