Cymbeline81
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der 19.SSW und habe Ende Oktober ET. Unser Sohn ist knapp zwei Jahre alt und ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt nach seiner Geburt. Nun ist unser ungeborenes Kind leider mit Anenzephalie diagnostiziert worden, was bedeutet, dass es vor/während oder kurz nach der Geburt sterben wird. Derzeit versuche ich, soviel wie möglich an organisatorischen Dingen zu erledigen, bevor die Strapazen der Schwangerschaft und die Trauerarbeit richtig einsetzen. Wir wollen auf jeden Fall das Kind austragen. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, welche Konsequenzen der unweigerliche Tod unseres Kindes auf die Elternzeit, das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld hat. Von einer Freundin erfuhr ich, dass, wenn das nächste Kind innerhalb der Elternzeit kommt, man das gleiche Elterngeld bekommt, wie beim ersten. Wird die Zeit der jetzigen Schwangerschaft auf die Elternzeit angerechnet? Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld? Muss/kann/soll ich Elterngeld beantragen, obwohl ja dann kein Kind da sein wird? Verändert das Wissen über den bevorstehenden Tod des Kindes im Vorfeld irgendetwas an der rechtlichen Grundlage? Muss ich das irgendwo angeben? Vielen Dank für Ihre Arbeit hier. Liebe Grüße
Hallo, das ist wirklich furchtbar, mein Mitgefühl! Sie bekommen Mutterschaft-Geld, wenn Sie am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die erste Elternzeit unterbrechen, leider jedoch kein Elterngeld. Liebe Grüße NB
malini
Ihr Armen, so eine Diagnose ist hart! Hier ein Link: http://initiative-regenbogen.de/elternzeit-und-elterngeld.html Elterngeld gibt es nur für lebendgeborene Kinder. Es gibt außerdem nicht das gleiche EG wie bei Kind 1, nur weil du noch in EZ bist. Wenn dein erstes Kind jetzt schon knapp 2 ist, wird das nur der Mindestsatz werden. Ich wünsche euch ganz viel Kraft für die schwere Zeit!
Felica
Ich wünsche euch viel Kraft und das Du einen sehr verständnisvollen Arbeitgeber hast. Mutterschaftsgeld bekommst du wenn du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest. Dazu würde ich euch auch raten. Nimm die Zeit mit die euch für dieses Kind zusteht, die restliche EZ von eurem ersten Kind kannst du dann dranhängen. So habt ihr etwas mehr Zeit bevor der Alltag sich wieder einfordert. Sonst bekommst du weniger Mutterschaftsgeld, weit weniger. Auch läuft dann EZ vom ersten Kind einfach weiter, da wird nichts verlängert. Elterngeld wird es leider nicht in gleicher Höhe geben. Da hat die Freundin falsches erzählt. Ist aber leider auch egal, weil es meines Wissens nach keines geben wird. Obwohl ich hoffe das sich das geändert hat. Um überhaupt EG beziehen zu können müsste man 2 Lebensmonate die Voraussetzungen erfüllen. Trifft leider nicht zu wenn das Kind nicht lebt. Ich würde mit dem AG reden. Ihm erzählen was Sache ist und darauf hoffen das er das ganze ohne große Schwierigkeiten für euch möglichst einfach regelt was den beruflichen Aspekt betrifft. Also nahtlos Mutterschaftsgeld, dann Fristen für das zweite Kind und dann wieder in EZ für das erste Kind. Mein Rat wäre außer der Fragen, es gibt auch Fotografen die sich auf Fotos für diese Kinder spezialisiert haben. Es gibt auch die Initiative Regenbogen (meine das es so heißt) die einiges an Rat geben kann.
Mitglied inaktiv
Sind sich die Ärzte da wirklich so sicher, dass sie das genauso voraussagen können? Mein Beileid. Eine Totgeburt, oder das Versterben des Kindes bald nach der Geburt ändert nichts am Mutterschutz. Es gibt eine normale 8wöchige Schutzfrist nach der Geburt (mit Mutterschaftsgeld) und es gibt den Kündigungsschutz aus dem Mutterschutzgesetz bis 4 Monate nach der Geburt. Ohne Kind fehlt allerdings die Voraussetzung für Elterngeld und Elternzeit.
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