Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und 2. Kind

Frage: Elterngeld und 2. Kind

Betty10089

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Hallo, Ich habe mein erstes Kind am 23.08.2019 bekommen und für 2 Jahre Elternzeit und Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen. Habe jetzt bis zum 22. LM (also Ende Juni letztes Mal )Elterngeld bezahlt bekommen. Nun bin ich schwanger und das 2 Baby kommt Ende Juli. Wie ist das bekomm ich für Juli dann Mutterschaftgeld? Und dann wenn’s Baby da ist wieder Elterngeld fürs zweite Kind? Ist die Höhe dann gleich wie beim ersten? Möchte auch wieder 2 Jahre und auf 2 Jahre auszahlen lassen. Habe dazwischen nicht gearbeitet. Wie ist das? Wie läuft das ab? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


MamaausM

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Du musst dringend die Elternzeit beenden für den neuen Mutterschutz. Nur dann gibt es nach altem Vertrag das Mutterschaftsgeld vom AG und KK Nein. Elterngeld gibt es weniger. Monate mit Elterngeld plus werden nur bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert. Monat 15 und folgende zählen mit 0€ , wenn man nicht arbeitet


Betty10089

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Kann ich die Elternzeit jetzt noch bei meinem AG beenden oder ist es schon zu spät?Gibt es da eine Frist? Wie ?!Monat 15 und folgende werden mit 0€ angerechnet wenn man nicht gearbeitet hat?


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