Mitglied inaktiv
Hallo, Meine Tochter wurde am 27.3.2018 geboren und beziehe Elterngeld Plus also bekomme noch bis ca Januar 2020 mein Elterngeld Plus, ich fange ab den 1 September 2019 zu arbeiten aber für 12,5 Stunden in der Woche. Und wollte fragen weil wir in Überlegung sind bald wieder schwanger zu werden also Richtung Dezember, wie es dann ist mit dem Elterngeld und Elternzeit. Für meine Tochter hatte ich drei Jahre Elternzeit beantragt und Elterngeld Plus. Bekomme 509 Euro Elterngeld Plus wie sieht es dann aus wenn ich wieder schwanger werde? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Wenn du schwanger bist nach und wieder arbeitest, bekommst du dein TZ Gehalt. Es zählen vor Geburt Kind 2 wieder die 12 Monate Einkommen. Also jeder Monat ohne Einkommen mit 0€, Monate mit EG plus werden zwar ausgeklammert aber nur bis zum 14. Monat nach Geburt Kind 1. dafür sind die Kinder dann zu weit auseinander. Du kannst, sollte Kind 2 innerhalb der Elternzeit von Kind 1 geboren werden, die ez auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Dann erhälst du volle Mutterschutz Leistungen nach vollzeit Gehalt vom AG und KK.
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