Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus auf die doppelte Zeit strecken?

Frage: Elterngeld Plus auf die doppelte Zeit strecken?

piwchen

Beitrag melden

Wir wurden gestern bei der Elterngeldstelle gefragt,ob wir das Elterngeld Plus (bekommen beide nur die 150 Euro, da wir beide ca. 30 Stunden arbeiten) für die normale Zeit haben wollen oder ob wir es auf die doppelte Zeit strecken wollen (dann nur die Hälfte des Betrages). Ist es richtig, dass man in diesem Fall maximal die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit arbeiten darf und was wäre der Vorteil wenn man es auf die doppelte Zeit streckt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, man kann wählen zwischen Basis-EG (300 € pro Monat) oder halbiertes EG-Plus (150 € pro Monat) f die doppelte Zeit. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das kling komisch. EG Plus verdoppelt doch schon die Zeit. Ich vermute ihr bekommt im Augenblick Elterngeld und Euch wird angeboten, das auf EGPlus zu ändern. EG Plus ist in Paragraph 4(3) in seiner Höhe beschrieben die Höhe in Paragraph 2. Egal wie wenn du neben EG arbeitest wird das angerechnet und man darf in EZ maximal 30h arbeiten. Ich sehe nirgendwo, dass man für EGPlus nochmal weniger arbeiten müsste. Hab ich auch noch nie was von gelesen. Einen finanziellen Vorteil von der Splittung sehe ich nicht. Wenn ihr eh schon beide TZ arbeitet, dann schau eher mal nach den Partnerschaftsmonate, falls ihr die nehmen dürfte (weiß nicht, ob das mal wieder nur für Kinder ab Sommer 2015 gilt). Da kannst du nochmal 4 Monate extra EGPlus kassieren, wenn ihr beide 25-30h innerhalb der 4 Monate parallel in TZ-EZ seid. LG Lilly LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...