Karinsche217
Guten Tag Frau Bader, mein Partner und ich möchten im Anschluss an meine zwölf Basis-Elterngeld-Monate die vier Partnerschaftsbonus-Monate nutzen. Dazu würden wir beide 25-30 Stunden wöchentlich arbeiten. Das Basiselterngeld endet am 21.12., so dass die Partnerschaftsbonus-Monate meines Wissens nach dann vom 22.12.-22.04. gelten würden. Nun habe ich zwei Fragen zur Elternzeit: 1. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit beantragt und würde dann ab dem 22.12. Teilzeit während der Elternzeit arbeiten. Ursprünglich hatte ich wegen der Feiertage geplant, ab dem 01.01. wieder in Teilzeit zu beginnen, aber das geht nicht wegen des direkten Anschlusses, um den Bonus zu bekommen, oder? 2. Muss mein Partner für die Zeit auch Elternzeit beantragen, so dass auch er dann Teilzeit in Elternzeit arbeitet? Oder reicht eine Zusatzvereinbarung mit dem Arbeitgeber aus, in der hervorgeht, dass er in dem Zeitraum (bzw. für den AG ist es wohl einfacher vom 15.12.-30.04.) in Teilzeit arbeitet? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Hallo, 1.Genau 2.Er muss TZ arbeiten - besser in EZ Liebe Grüße NB
Dojii
1. Ja, es sollte wenn möglich direkt im Anschluss passieren da sonst nicht gesichert ist, dass ihr die 25-30 Wochenstunden in jedem Lebensmonat einzeln wirklich einhalten könnt. Technisch wäre es natürlich möglich, erst ab dem 01.01. wieder zu arbeiten, aber dann müsstest du vom 01.01. bis 21.01. deutlich mehr arbeiten, damit du im vollen Zeitraum 22.12. bis 21.01. im Schnitt auf 25-30h kommst. Und du hättest dann den Stress nachzuweisen, dass du in den anderen drei Wochen genug mehr arbeitest, um die "fehlende" erste Woche auszugleichen, denn hier bist du gegenüber der Elterngeldstelle in der Bringpflicht. Also wie schon gesagt, es ist viel viel einfacher, wenn das Ganze Lückenlos passiert. 2. Nein, Elternzeit ist keine Voraussetzung. Es genügt vollkommen, wenn der Stundenkorridor von 25-30h eingehalten wird. In der Elternzeit profitiert man aber eben von den Privilegien wie Kündigungsschutz und der Tatsache, dass man seinen alten Arbeitsvertrag nicht abändern muss, sondern einfach eine Elternteilzeit zeitlich beschränkt auf die Elternzeit anmeldet.
Rotkehlchen
Wenn du zwischen Weihnachten und Neujahr noch nicht arbeiten willst (was ich voll verstehe!), kannst du ja vielleicht einfach Urlaub nehmen? Meist hat man doch aus der Zeit vor und während des Mutterschutzes eh nicht Resturlaub, und wenn du nicht grad im Handel oder der Gastronomie arbeitest, ist es denn Arbeitgeber ja vielleicht ganz Recht, wenn du in der ruhige Woche „zwischen den Jahren“ frei machst?! Dann würde dein Arbeitsverhältnis offiziell zum 22.12.2018 wieder beginnen, aber die eigentliche Arbeitsaufnahme wäre halt erst am 2.1.2019...
Karinsche217
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Dann ist es wohl tatsächlich besser, wenn er Elternzeit beantragt. Kann er das denn für Kalendermonate machen, sogar für halbe - also 15.12. bis 30.04. - oder hängt das auch vom Geburtsdatum des Kindes ab?
Dojii
Elternzeit kann er nehmen wie er mag. Lebensmonate, Kalendermonate, Wochen oder Tage. Ihr müsst nur aufpassen, dass ihr eben die vier Partnerbonusmonate komplett abgedeckt habt.
Felica
EZ kann er nehmen wie er will. Aber um das EG zu bekommen, muss es mit dem Lebensmonaten übereinstimmen. es wäre also für ihn auch besser wenn er entsprechend der Lebensmonate EZ nimmt. Ist einfach rechnerisch und bürokratisch einfacher und leichter nachvollziehbar. Wenn ihr es euch leisten könnt auch länger ohne sein Einkommen und ohne das EG aus zu kommen, dann kann er natürlich auch entsprechend länger in EZ sein. Er muss aber mindestens in der Kernzeit vom 22.12-21.04 ALLE Voraussetzungen für EG erfüllen. Genau wie du auch. Sonst habt ihr ein Problem. Arbeitet nur einer von euch zuviel oder zuwenig, endet bei einem von euch einen Tag früher die Voraussetzungen für die Partnerschaftsmonate, dann verliert ihr den kompletten Anspruch. Nimmt er vom 15.12-40.04, dann steht ihm für die Zeit vom 15.12 - 21.12 und vom 22.04-30.04 kein Geld zu, also weder VZ Lohn, noch EG. Er würde dann nur das TZ-Gehalt bekommen, EG dann nur für die Zeit der Partnerschaftsmonate oben drauf. Davon ab, der AG hat kein Mitspracherecht. Wenn dein Mann die EZ so beantragt, kann der AG dem nicht widersprechen.
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