Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe hier schon einige Themen gelsen die mir sehr geholfen haben jetzt habe ich aber noch eine Frage bezüglich Elterngeld für Kind 1 + neue Schutzfrist für Kind 2.
Mein Anspruch auf Elterngeld für Kind 1 gilt noch bis zum 21.12.2013 aber die neue Schutzfrist für Kind 2 beginnt am 26.10.2013. Damit ich den Zuschuss von KK + AG bekomme muss ich dies rechzeitig mitteilen aber was ist mit dem Elterngeld?
Grüße
StefanieRobert
von
StefanieRobert
am 30.09.2013, 10:43
Antwort auf:
Elterngeld / neue Schutzfrist
Hallo,
Mutterschaftsleistungen, die der
Mutter für die Zeit vor der Geburt eines weiteren Kindes zustehen,
werden voll auf das zustehende Elterngeld angerechnet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2013
Antwort auf:
Elterngeld / neue Schutzfrist
Das erste Kind wurde am 21.12.2012 geboren und das zweite kommt am 08.12.13?
Dann werden Mutterschaftsgeld (fürs neue Kind) und das Elterngeld miteinander verrechnet.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 30.09.2013, 11:49