Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

1 Wo. zwischen Elternzeitende und neuer Schutzfrist

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 1 Wo. zwischen Elternzeitende und neuer Schutzfrist

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit endet am 06.07.2011, sodass ich am 07.07. wieder anfangen müsste zu arbeiten. Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft beginnt die nächste Schutzfrist am 13.07.2011. Für die Dauer der Sf hat man ja eigentlich Anspruch auf Urlaub. Ist das in meinem Fall auch so zu sehen? Theoretisch müsste ich dann gar nicht arbeiten sondern könnte die Tage komplett mit dem Urlaub, der für die Tage der Sf besteht, abdecken... Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Der Jahresurlaub kann für jeden Monat gekürzt werden, den man komplett in Elternzeit war. Deine Elternzeit endet mitten im Juli, dafür kann der Urlaub nicht gekürzt werden. Die Geburt wäre im August, der Mutterschutz danach ginge regulär bis in den Oktober (keine Urlaubskürzung). Deine Elternzeit für Kind 2 beginnt also Ende Oktober, also kann für Oktober der Urlaub auch nicht gekürzt werden. Du hast also Anspruch auf Urlaub für 4 Monate. Wenn du normal einen Jahresurlaub von 30 Tagen hättest, bekämst du 10 Tage für das Jahr 2011. Damit könntest du die Lücke zwischen Elternzeit und Mutterschutz füllen!!! Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Hallo Sabine, vielen Dank für deine Ausführungen, hat mir sehr geholfen. Wenn ich die Lücke mit Urlaub füllen kann, muss ich ja tatsächlich nicht wieder los. Und Mutterschaftsgeld-Zuschuss des AG bekäme ich doch auch in voller Höhe, weil ich das AV ja theoretisch wieder aufgenommen habe oder? LG Wolke


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