Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitende- welche Kündigungsfrist einhalten? Verhandlung mit AG?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitende- welche Kündigungsfrist einhalten? Verhandlung mit AG?

Hummelbrummel

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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 29.10.2019. Einen Antrag auf TZ wird mein AG ( aus betrieblichen Gründen ablehnen). Dies hat er bereits 2x bei meinen Antrag auf TZ während der Elternzeit getan ( 2 Kinder). Da wir uns aller Vorrausicht nach nicht einig werden können- soll ich einfach kündigen? Ich habe noch Anspruch auf 30Tage Urlaub. Wenn ich sicher bin, dass ich dorthin nicht zurückkehre kann ich dann jetzt schon kündigen zum Ende der Elternzeit? Oder gibt es eine bestimmte Frist, die man einhalten sollte? Kann ich mit ihm in Verhandlung gehen? Von Wegen ich kündige, hätte aber gerne noch ein Monatsgehalt? Oder macht man das nicht? Bitte nicht falsch verstehen, aber ich arbeite in einem globalen Konzern, der mich mit Sicherheit unterbringen könnte...es ist okay, wenn ich gehe, aber nach 9 Jahren Firmenzugehörigkeit. Wahrscheinlich hätte ich die abgelehnten TZ Anträge schon anfechten können. Da hatte ich aber weder Mut noch Energie. Aber jetzt geht es ja um einen endgültigen Schritt.. Ich freue mich sehr über Ihre Antwort. Lg:-I)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit dem Ende der EZ lebt der alte Vertrag wieder auf. Den können wollen Sie nicht erfüllen. Daas bedeutet, Sie müssen kündigen u haben auch keinen Anspruch auf Abfindung. Verhandeln können Sie, wenn der Anspruch auf TZ streitig sein könnte. Liebe Grüße NB


Felica

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Wenn du keinen Bock auf weiteren Stress hast und kündigst, hast du zwei Optionen. Mit 3 Monaten Kündigungsfrist genau auf den 29.10.19. Oder mit deiner vertraglichen zu jedem anderem Datum davor oder danach. Resturlaub den du nicht nehmen konntest muss der AG dann auszahlen. Würde ich direkt im Kündigungsschreiben dann drum bitten.


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