LAT2018
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit läuft Anfang April 20 aus. Mein Kind geht Mitte April in den Kindergarten, und ich möchte eine langsame, stressfreie Eingewöhnung für mein Kind. Ich teilte meinem AG mit, dass ich voraussichtlich ab 15.6 (bei schneller Eingewöhnung, dann natürlich früher) wieder einsatzbereit bin. Was ist mit der Zeit zwischen Eingewöhnung, sagen wir mal 15.4 bis bspw 15.6, bis ich wieder arbeite? Kann ich hierfür meine Elternzeit einfach bis 15.6 verlängern? Oder was passiert in dieser Zeit? Ich habe vom Arbeitgeber noch nichts schriftliches. Lieben Dank
Hallo, bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo: Wann wurde das Kind geboren und wie lange haben Sie EZ beantragt? Liebe Grüße NB
Port
Wie lange hattest Du Elternzeit beantragt bzw. wie alt ist das Kind? Hast Du Dich für 1 Jahr festgelegt und dieses endet jetzt, muss der Arbeitgeber zustimmen. Hattest Du Dich für 2 Jahre festgelegt, muss er nicht zustimmen.
Mitglied inaktiv
Mit Beantragung der Elternzeit hast du deine Rückkehr im Voraus festgelegt. Das ist der Geburtstag des Kindes. Ob dir der Arbeitgeber Urlaub gewährt bis das Kind eingewöhnt ist, ist nicht sicher und hängt von den betrieblichen Notwendigkeiten ab, und ob du noch so viel Urlaub hast. Elternzeit verlängern oder unbezahlten Urlaub gewähren muss der Arbeitgeber nicht.
HeyDu!
Die Verallgemeinerung von Uriah ist schlicht rechtlich falsch. Angenommen die Fragestellerin hat zwei Jahre Elternzeit genommen, so kann sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Ohne Info wie die erste Elternzeitmeldung war, kann man dazu gar nichts sagen.
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