Frage: Schutzfrist

Hallo! Ich habe vor der Geburt des ersten Kindes Vollzeit gearbeitet, im Erziehungsurlaub dann Teizeit, unter 325 Euro monatlich. Nach Ende des Erziehungsurlaubs (28.02.03) wurde mein Arbeitsvertrag auf eine andere, geringere Stundenzahl geändert, so dass ich unter 400 Euro(ab April 399 Euro) verdiene. Die Krankenversicherung musste ich somit wechseln und bin mit meinem Mann familienversichert. Jetzt bin ich wieder schwanger. Bekomme ich in der Schutzfrist (also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) mein Gehalt? Mein Arbeitgeber beschäftigt über 30 Angestellte. Laut Bundesknappschaft bekommen Mitarbeiter aus Firmen unter 30 Angestellten in der Schutzfrist ihr Gehalt, da die Firma eine Umlage bezahlt. Meine Krankenkasse (bzw. die meines Mannes) hat nach langem Nachfragen mitgeteilt, dass sie die 13 Euro täglich nicht bezahlt und mein Arbeitgeber möchte für die Schutzfrist auch keine Kosten übernehmen. Kann es wirklich sein, dass ich kein Geld in der Schutzfrist bekomme, wenn ich aber in einer Firma mit über 30 Angestellte arbeiten würde, wohl Geld bekommen würde? Ein von mir befragter Rechtsanwalr für Arbeitsrecht wusste das auch nicht genau, meinte aber der Arbeitgeber müsste mir für die Zeit das volle Gehalt bezahlen, da ich in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis bin. Ansonsten konnte mir bisher keine Anlaufstelle weiterhelfen und ich höre immer nur, dass dieser Fall noch nie eingetreten ist. Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen (ich finde diesen "Fall" eigentlich gar nicht so ungewöhnlich und kann mir nicht vorstellen, dass es hierzu keine eindeutige Rechtssprechung gibt). Viele Dank schon mal. Grüsse von Daniela

Mitglied inaktiv - 22.05.2003, 21:58



Antwort auf: Schutzfrist

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2003



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