Hallo Frau Bader, momentan „arbeite“ ich Teilzeit bei meinem Arbeitgeber während der Elternzeit meiner Tochter. Nun bin ich mit Zwillingen schwanger und meine neue Schutzfrist beginnt im April. Die Elternzeit habe ich jetzt für beendet erklärt, um den Zuschuss zum mutterschaftsgeld zu erhalten. Ich bin schon ziemlich früh seit der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gekommen. Dieses wurde bis zum Entbindungstermin ausgestellt. Jetzt frage ich mich, ob die Ärztin das auch zum Beginn der neuen Schutzfrist abändern muss, damit ich den Anspruch auf den Zuschuss erhalte. Können Sie mir da helfen? Lg
von Maraho123 am 13.03.2018, 11:59