Hallo Frau Bader,
ich möchte gerne meinen vorgeburtlichen Mutterschutz auf 4 Wochen verkürzen. Muss ich dann die 2 Wochen Schutzfrist, auf die ich vor der Geburt verzichte, an die nachgeburtliche Schutzfrist von 8 Wochen ranhängen, sodass ich eine nachgeburtliche Schutzfrist von 10 Wochen einhalten muss? Da mein Partner die Elternzeit übernimmt, möchte ich gerne 8 Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten gehen, auch wenn ich vor der Geburt auf 2 Wochen verzichtet habe. Ist dies möglich?
Mitglied inaktiv - 11.01.2012, 20:31
Antwort auf:
Ist die Verkürzung der gesamten Schutzfrist auf 12 Wochen möglich?
Hallo,
Sie können auf den Mutterschutz vor der geburt verzichten, aber nicht auf den nach der Geburt. Das muss auch nicht drangehängt werden. Aber ich sehe den Vorteil nicht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2012
Antwort auf:
Ist die Verkürzung der gesamten Schutzfrist auf 12 Wochen möglich?
Nein, mußt Du nicht. Nur die 8 Wochen nach der Geburt, bzw. bis zu 12 Wochen bei einer Frühgeburt darf man nicht arbeiten.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.01.2012, 20:42
Antwort auf:
Ist die Verkürzung der gesamten Schutzfrist auf 12 Wochen möglich?
Hallo,
vor der Geburt hast Du 6 Wochen Mutterschutz. Du musst diesen allerdings nicht nehmen, sondern kannst auch noch bis zur Geburt arbeiten gehen. Nach der Geburt musst Du 8 Wochen Mutterschutz einhalten. Du kannst also bis 4 Wochen vorher arbeiten und musst die 2 Wochen nicht ranhängen. Einen finanziellen Vorteil hast Du allerdings nicht, da Du im Mutterschutz im Endeffekt auf Dein Nettogehalt kommst.
Alles Gute
von
MamaJonathan
am 11.01.2012, 20:47
Antwort auf:
Ist die Verkürzung der gesamten Schutzfrist auf 12 Wochen möglich?
Und noch etwas:
Wenn du in den 6 Wochen vorher arbeitest, kannst du trotzdem jederzeit dein Recht auf Mutterschutz wahrnehmen und jederzeit wieder aufhören.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.01.2012, 23:18