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Mein Sohn ist am 14.11.2006 geboren worden, denn habe ich bis zum 01.11.2007 elternteit gehabt und habe am 02.11.2007 wieder zu arbeiten begonnen( Vollzeit). Jetzt wollen wir aber noch ein Kind und mir wurde gesagt, daß ich mindestens 1 Jahr gearbeitet haben muß, um die 67 oder 64 Prozent des jetzigen Elterngeldes zu bekommen. Also muß ich mindestens bis 02.11.2008 arbeiten und könnte dann rein theoretisch wieder in elternzeit gehen oder? Dann köönnten wir also im Februar wieder anfangenzu üben????Vielen Dank für Ihre Mühe...Agelosmama
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB
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