Katta21
Liebe Frau Bader, unser erstes Kind ist im September 2016 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Im ersten Jahr habe ich Elterngeld erhalten. Im zweiten Jahr, seit September 2017 arbeite ich Teilzeit 30 h innerhalb der Elternzeit. Im April 2019 erwarte ich das zweite Kind. Ist es richtig, dass sich das Elterngeld aufgrund meines 30h- Einkomens berechnet + Geschwisterbonus bis mein Sohn 3 wird? Wie sollte ich vorgehen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten und die verbleibende Elternzeit für später zu behalten? Ich bin da etwas ratlos, denn ich möchte das Elterngeld natürlich so gut es geht maximieren und auch die restliche Elternzeit nicht verfallen lassen. Haben Sie einen Rat? Vielen Dank
Hallo, Sie beenden die EZ zu Beginn des Mutterschutzes. Dann erhalten Sie volles MG. Und eben EG nach dem TZ-Job + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB
mellomania
wenn der mutterschutz des neuen kindes IN der elterrnzeit des ersten kinde beginnt, kannst du deine elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden. du erhälst dann volles mutterschaftsgeld und der rest der elternzeit wird dir zurückgespielt. elterngeld wirst du mindestsatz plus geschwisterbonus bis sept 19 erhalten. danach nur noch mindestsatz
mellomania
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