Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld / Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, eine Frage zum Elterngeld bei Mutterschutz. In den 8 Wochen nach Geburt bin ich ja im Mutterschutz und bekomme durch KK und AG von der Höhe her mein Gehalt weiter (öffentl. Dienst). In diesen 8 Wochen bekomme ich ja daher noch kein Elterngeld. Kann theoretisch mein Mann in den ersten 8 Wochen nach Geburt (also solange ich noch im MuSchu bin) für 2 Monate Elternzeit nehmen, auf sein Gehalt verzichten und dafür aber "seine 2 Monate" Elterngeld beziehen (und danach ich für weitere 12 Monate, da ich ja dann kein eigenes Gehalt mehr habe)? Darf er gleichzeitig in Elternzeit sein, während ich noch im Mutterschutz bin? Gibt es darüberhinaus finanzielle oder sonstige Tücken dabei? Da ich einen geplanten Kaiserschnitt haben werde, wäre es mir ganz passabel, wenn er Anfangs mit daheim ist, aber soviel Urlaub hat er ja nicht, von daher kam diese Idee. Ist diese Theorie praktisch so machbar? Haben andere Eltern damit schon Erfahrungen? Danke und Grüße Gabana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, die Zeiten des MG-Bezuges werden immer der Mutter zugerechnet. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ja das geht, auch wenn Frau Bader meint: nein :-) schau mal weiter unten, da hat sie den Link gesetzt über den ich schon mit ihr dikutiert habe :-) Könnte Seite 2 oder 3 inzwischen sein. Viele Grüße Désirée


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