Mitglied inaktiv
Hallo! Um Elterngeld zu beziehen muss ich laut Elterngeldstelle pflichtverichert sein (da Mann US-Soldat),mein ALG 1 Anspruch besteht bis 07/08! Nun hat das A-Amt einen Aufhebungsbescheid geschickt,wegen dem Mutterschaftsgeldes. Würde ein Anspruch auf Elterngeld jetzt verfallen, da ich ja vom A-Amt abgemeldet worden bin,und zum Antragszeitpunkt in Mutterschutz (also beitragsfrei versichert bin),oder hat das damit nichts zu tun? Vielen Dank!
Hllo, leben Sie in D? Dann müssen Sie für das EG doch nicht pflichtversichert sein. Nur für das MG. Liebe Grüsse, NB
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