Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, wenn Mann Amerikanische Soldat ist?

Frage: Elterngeld, wenn Mann Amerikanische Soldat ist?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe grade von einer Freundin erfahren,das ich scheinbar kein Elterngeld bekomme werde, weil mein Mann ein Amerikanischer Soldat ist, der in Deutschland (naja z.Z. Irak) stationiert ist. Stimmt das, und wenn ja wo kann ich das nachlesen? Wissen Sie auch zufaellig, ab wann diese Einmalzahlung von € 100 pro Kind das Kindergeld bekommt, bezahlt wird? Mein 2. Kind soll um Ostern geboren werden, werde ich fuer sie auch die Einmalzahlung bekommen? oder nur fuer meine Grosse (* April 02) Vielen Dank fuer Ihre Auskunft! Mona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Der Einmalbetrag wird wohl im April, eher aber im Mai ausgezahlt. Ich denke mal (gefunden habe ich das nirgendwo) es wird für Kinder gezahlt, die zu diesem Zeitpunkt KG- Berechtigung haben. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dieses ist im §6 des Bundeskindergeldgesetz und im §66 des Einkommensteuergesetz geregelt. Für jedes Kind für welches im Jahr 2009 für mindestens ein Monat Anspruch auf Kindergeld besteht, erhalten die Kindergeldberechtigen eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, den so genannten Kinderbonus. Das bedeutet: Wenn das Kind auch noch am 31.12.2009 um 23:59 Uhr geboren wird, wird für dieses Kind an die Kindergeldberechtigen diese Einmalzahlung zusätzlich gezahlt. Eltern dessen Kind am 01.01.2010 um 0:00 Uhr geboren wird, erhalten diese 100 Euro nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dieses ist im §6 des Bundeskindergeldgesetz und im §66 des Einkommensteuergesetz geregelt. Für jedes Kind für welches im Jahr 2009 für mindestens ein Monat Anspruch auf Kindergeld besteht, erhalten die Kindergeldberechtigen eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, den so genannten Kinderbonus. Das bedeutet: Wenn das Kind auch noch am 31.12.2009 um 23:59 Uhr geboren wird, wird für dieses Kind an die Kindergeldberechtigen diese Einmalzahlung zusätzlich gezahlt. Eltern dessen Kind am 01.01.2010 um 0:00 Uhr geboren wird, erhalten diese 100 Euro nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Und wie ist das mit dem Elterngeld? Ich selbst habe nur 2 Monatein den letzten 12 Monaten gearbeitet, bedingt durch Umzug und arbeitssuche, bekomme kein ALG o. ä. das Einzige das ich vom Staat bekomme ist Kindergeld fuer meine Tochter!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Um Elterngeld zu beziehen muss ich laut Elterngeldstelle pflichtverichert sein (da Mann US-Soldat),mein ALG 1 Anspruch besteht bis 07/08! Nun hat das A-Amt einen Aufhebungsbescheid geschickt,wegen dem Mutterschaftsgeldes. Würde ein Anspruch auf Elterngeld jetzt verfallen, da ich ja vom A-Amt abgemeldet worden bin,und zum Antragszeitpunkt ...

Ich habe von einer Freundin erfahren,das ich scheinbar kein Elterngeld bekomme werde, weil mein Mann ein Amerikanischer Soldat ist, der in Deutschland (naja z.Z. Irak) stationiert ist. Stimmt das, und wenn ja wo kann ich das nachlesen? Ich selbst habe im letzten Jahr nur 6 Wochen sozialversicherungspflictig gearbeitet, beziehe kein Arbeitsloseng ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...