Mitglied inaktiv
Ich habe von einer Freundin erfahren,das ich scheinbar kein Elterngeld bekomme werde, weil mein Mann ein Amerikanischer Soldat ist, der in Deutschland (naja z.Z. Irak) stationiert ist. Stimmt das, und wenn ja wo kann ich das nachlesen? Ich selbst habe im letzten Jahr nur 6 Wochen sozialversicherungspflictig gearbeitet, beziehe kein Arbeitslosengeld,da ich in den letzten 3 jahren eben nur die 6 WOchen gearbeitet habe (dazwischen 2 Mal umgezogen bn, bedingt durch den Beruf meines Mannes). Ich habe keine deutsche Krankenversicherung, bin durch meinen Mann ueber eine Amerikanisch KV mit versichert. Von daher bekomme ich schon mal kein Mutterschaftsgeld. Vielen Dank fuer ihre Info Mona Schweinfut/Unterfranken/Bayern 39 SSW mit dem 2. Kind (die Grosse ist schon 7 Jahre alt, damals gabs noch Erziehungsgeld :( )
Hallo, das Thema hatten wir doch schon mal? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Antworte doch mit dem §1 BEEG: Zitat: § 1 Berechtigte (1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Hallo, in den Richtlinien zum Elterngeld steht folgendes: Zitat: 1.7.3 NATO-Truppenmitglieder 1.7.3.1 Grundsatz: kein Anspruch Nach Artikel 13 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NATO-Truppenstatut) sind Mitglieder einer in Deutschland stationierten Truppe der NATO-Streitkräfte, Mitglieder des zivilen Gefolges sowie deren Ehegatten und Lebenspartner grundsätzlich von der Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und damit auch von der Anwendung des BEEG ausgenommen. Diese sollen nach der internationalen Regelung des ZA-NATO Truppenstatut in den Systemen der sozialen Sicherheit der Entsendestaaten eingegliedert sein und bleiben. NATO-Truppenmitglieder sowie deren Ehegatten und Lebenspartner haben daher keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies gilt auch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner des NATO-Truppenmitglieds deutscher Staatsangehöriger ist. Anders als das BErzGG trifft das BEEG keine Ausnahmeregelung zu Art. 13 ZA-NATO-Truppenstatut. Da müsstes du dir also mal das Truppenstatut anschauen.
Mitglied inaktiv
ja hatten wir, allerdings wurde nur auf den Kindergeldbonus geantwortet. Dies war die gesamte Antwort von Ihnen: Hallo, 1. Der Einmalbetrag wird wohl im April, eher aber im Mai ausgezahlt. Ich denke mal (gefunden habe ich das nirgendwo) es wird für Kinder gezahlt, die zu diesem Zeitpunkt KG- Berechtigung haben. Liebe Grüsse, NB Also leider keine Antwort auf meine eigentliche Frage selbst als ich dann in dem gleichen Threat nochmal nachgehakt habe! Mit freundlichem Gruss mona
Mitglied inaktiv
da scheinen die Meinungen nämlich auseinander zu gehen... LG Peeka... ich würde es einfach probieren und mich auf diese Texte berufen,w enn ich Einspruch erheben muß
Mitglied inaktiv
Hi Peeka, danke fuer die info, ich habs jetzt mal ueberflogen, werde einfach mal den Antrag stellen, mehr als ablehnen koennensie ja nicht! Waere hal schoen wenn ich wenigstens die 300/Monat bekommen wuerde! WEnn nicht, dann halt nicht, werde deswegen trotzdem nicht verhungern oder schnell mit dem Arbeiten anfangen, kuemmere mich lieber um meine Kleine! Nochmal DANKE fuer das link Mona
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