Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld- Lebensgefährte ist Österreicher

Frage: Elterngeld- Lebensgefährte ist Österreicher

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, bei uns ist das 5te Kind unterwegs (4 kinder sind aus meiner ersten ehe), mein Lebensgefährte ist Österreicher und arbeitet auch dort (wir wohnen an der Grenze zu Salzburg) da ich mich gerade Selbstständig mache haben wir uns entschlossen das er gerne die Elternzeit nehmen würde, nun meine Fragen geht das überhaupt wenn er "nur" der Lebensgefährte ist? hat er den gleichen anspruch wie ich auf elternzeit (papazeit)? und wo bekommen wir mehr infos über den bezug von elterngeld her. was haben wir zu beachten? die Vaterschaft kennt er auf alle fälle an und Sorgerecht sollte möglichst bei uns beiden liegen, wie machen wir das bzw an wen wenden wir uns? vielen lieben dank milka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn er in Ö arbeitet, gilt bzgl. der EZ Össi -Arbeitsrecht. 2. Da er in D wohnt u EU-Bürger ist, kann er EG erhalten. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Morgen, 1.) Sorgerecht ist relativ einfach: vereinbare beim Jugendamt einen Termin zur Vereinbarung der gemeisamen elterlichen Sorge inkl. Vaterschaftsanerkennung. Geht alles VOR der Geburt schon. Personalausweise o. ä. nicht vergessen! Kostet nichts, dauert ca. 15 min. 2.) Lebt Dein LG mit Euch zusammen in Deutschland? Dann müsste es gehen, schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html das ganze Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html Und dann noch: http://www.bmfsfj.de/ Grundsätzlich kann er 12 Monate in Anspruch nehmen. Du noch zwei weitere. Entweder parallel zu ihm oder direkt danach. Dein LG unterliegt jedioch vernmutlich mit seiner Arbeit dem österr. Arbeitsrecht, da muß man schauen, wie dort die "Karenz" geregelt ist. Keine Ahnung, Google hilft sicher :-) Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo!!! also bei einer Freundin ging es auch sie hat auch gearbeitet und mehr verdient wie der vater des kindes. Die 2 sind auch noch nicht verheiratet. sie haben nur zusammen gewohnt und er ist der Papa von dem kleinen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...