Mitglied inaktiv
Hallo, bei uns ist das 5te Kind unterwegs (4 kinder sind aus meiner ersten ehe), mein Lebensgefährte ist Österreicher und arbeitet auch dort (wir wohnen an der Grenze zu Salzburg) da ich mich gerade Selbstständig mache haben wir uns entschlossen das er gerne die Elternzeit nehmen würde, nun meine Fragen geht das überhaupt wenn er "nur" der Lebensgefährte ist? hat er den gleichen anspruch wie ich auf elternzeit (papazeit)? und wo bekommen wir mehr infos über den bezug von elterngeld her. was haben wir zu beachten? die Vaterschaft kennt er auf alle fälle an und Sorgerecht sollte möglichst bei uns beiden liegen, wie machen wir das bzw an wen wenden wir uns? vielen lieben dank milka
Hallo, 1. Wenn er in Ö arbeitet, gilt bzgl. der EZ Össi -Arbeitsrecht. 2. Da er in D wohnt u EU-Bürger ist, kann er EG erhalten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Guten Morgen, 1.) Sorgerecht ist relativ einfach: vereinbare beim Jugendamt einen Termin zur Vereinbarung der gemeisamen elterlichen Sorge inkl. Vaterschaftsanerkennung. Geht alles VOR der Geburt schon. Personalausweise o. ä. nicht vergessen! Kostet nichts, dauert ca. 15 min. 2.) Lebt Dein LG mit Euch zusammen in Deutschland? Dann müsste es gehen, schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html das ganze Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html Und dann noch: http://www.bmfsfj.de/ Grundsätzlich kann er 12 Monate in Anspruch nehmen. Du noch zwei weitere. Entweder parallel zu ihm oder direkt danach. Dein LG unterliegt jedioch vernmutlich mit seiner Arbeit dem österr. Arbeitsrecht, da muß man schauen, wie dort die "Karenz" geregelt ist. Keine Ahnung, Google hilft sicher :-) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo!!! also bei einer Freundin ging es auch sie hat auch gearbeitet und mehr verdient wie der vater des kindes. Die 2 sind auch noch nicht verheiratet. sie haben nur zusammen gewohnt und er ist der Papa von dem kleinen.
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