Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wie sieht es eigentlich aus, wenn man vor der Geburt Elterngeld und Teilzeitarbeit beantragt ..dann aber nach Abschluss des Mutterschutzes gekündigt wird? Das Elterngeld wurde ja dann auf Grund der Einkünfte der letzten 12 Monate und 67% des ausfallenden Lohnes ( hierbei die Differenz durch Teilzeitarbeit)? Kann man dann neubeantragen? Oder bleibt das Eltergeld dann dabei? Es wäre ja erheblich weniger, weil ja die Teilzeitstelle wegfällt. Danke für eine Antwort.
Hallo, man bekommt ohne die TZ-Stelle ja mehr - also schnellstens Mitteilung an das entsprechende Amt auf Änderung. Liebe Grüsse, NB
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Hallo noch einmal, ich hatte vor einigen Wochen bereits eine ähnliche Frage gestellt. Da sich aber nun die Umstände etwas verändert haben, sind auch die Grundlagen und Folgen vielleicht anders. Mein Partner und ich haben uns auf eine Aufteilung der Elternzeit und des Elterngeldes geeinigt, aber uns sind leider noch immer die rechtlichen Gr ...
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