Lilalaura2020
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine Frage an Sie bezüglich dem Thema Elterngeld. Mein langjähriger Partner und ich sind in einer Fernbeziehung und möchten nun ein gemeinsames Kind. Ich selbst arbeite auf Vollzeitbasis, möchte aber ab dem Mutterschutz zu meinem Partner ziehen und nach der Elternzeit mir dort einen neuen Job suchen. Wann sollte eine Kündigung erfolgen, dass meinem Betrieb nicht unnötig Kosten entstehen und aber ich mein volles Elterngeld beziehen kann, da ich ja die letzten 12 Monate davor kompletten Lohn erhalten habe. Vielen herzlichen Dank
Hallo, am günstigsten kündigen Sie zum Ende der Elternzeit. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du wirst erstmal schwanger, dann ziehst während des Mutterschutz um, meldest 3 Jahre Elternzeit an, suchst dir was Neues. Die Kündigung kann dann mit 3 Monatsfrist zum Ende der Elternzeit erfolgen oder zu jedem anderen Zeitpunkt mit deiner Frist aus dem AV. Du kannst auch mit Zustimmung des AG während der EZ bei einem anderen AG Teilzeit in EZ arbeiten und dann eben beim alten AG kündigen Kosten alter AG... Dein Lohn und sein Anteil am Mutterschaftsgeld. Während der EZ hat er keine weiteren kosten ausser du bekommst dann zeitnah ein weiteres kind . dann muss er wieder Mutterschaftsgeld zahlen
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