Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach der Kündigung

Frage: Elterngeld nach der Kündigung

Laman89

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Hallo Frau Bader, ich habe vor drei Monaten gekündigt und habe jetzt festgestellt, dass ich schwanger bin (ein Monat). Meine Frage wäre, ob ich in diesem Fall dann nur 300€ Elterngeld bekomme, als ob ich überhaupt vorher nicht gearbeitet habe. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld, weil ich nur 10 monatelang versicherungspflichtig beschäftigt war. Liebe Grüße Laman


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bemessungszeitraum für das Elterngeld sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld werden ausgeschlossen. Monate ohne Lohn werden mit null Euro angesetzt. Liebe Grüße NB


MamaausM

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300€ Mindestsatz gibt es


Felica

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Ja, wenn du bis dahin nicht arbeitest wird es auf 300 € hinauslaufen. Das liegt aber nicht direkt am fehlenden Anspruch auf ALG1. Auch das würde mit 0 € gewertet werden. Es wird halt geschaut was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast. Monate in denen du Mutterschaftsgeld bezogen hast - fällt bei dir weg ohne AG und ohne Anspruch auf ALG1 - würden ausgeklammert werden und durch frühere ersetzt werden. Davon gäbe es dann etwa 67%. Bei dir wären das aktuell 2 Monate Einkommen plus 10 mone mit 0, das durch 12 und dann 67% dürfte kaum mehr als 300 € sein. Also schleunigst neue Arbeit finden. Auch weil du ohne AG keinen Anspruch auf Elternzeit hast und bei dir die Krankenversicherung trotz EG nicht freigestellt wäre. Weiss ja nicht wie die aktuell geklärt ist.


MamaausM

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Mutterschaftsgeld bekommst du nur, wenn du Anspruch auf ALG hast. Elterngeld berechnet sich wie gesagt nach den 12 Monaten vor Geburt. Und würde ich gucken, dass du schnellstmöglich was arbeitest. Ohne Einkommen wird es sonst nur der Mindestsatz. Wie kommst du darauf, dass dir mehr zusteht? Darüber wärst du auch kostenlos versichert. Aber Vorsicht. Bist du gerade freiwillig versichert, zählt dieser status dann auch!


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