Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld in Elternzeit

Frage: Elterngeld in Elternzeit

Cat_Loosun

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Hallo. Ich habe da mal eine frage bezüglich der zukünftigen finanziellen Lage unserer Familie! Meine Tochter ist nun fast 13 Monate alt. Ich bekomme bis September 13 Elterngeld für sie, berechnet durch meine 1 jährige Arbeit bei der Diakonie. Also, 2 Jahre Elterngeld :) Nun bin ich wieder schwanger, jetzt 19. Woche, werde voraussichtlich Mitte März entbinden. Ich war nun auch schon bei meiner kk um mich über den MuSchu zu informieren. Dort wurde mir dann gesagt, dass ich kein MuSchu-Geld bekommen werde, da ich ja nicht gearbeitet habe u somit das Geld nicht ausgeglichen werden muss. Zur Info: mein Arbeitsvertrag war zur Geburt meiner 1. Tochter ausgelaufen u halt einfach nicht verlängert wurden. Ich habe also keinen Anspruch auf MuSchu-Geld? Die andere frage ist, wie wird dann nun das Elterngeld fürs 2. Kind berechnet? Bekomme ich da den mindestsatz oder (so habe ich es gehört) zählt Elternzeit nicht mit rein u wird das Elterngeld von meinem Gehalt von vor der 1. Geburt genommen? Zudem würde ich gern wissen, was ich noch zusätzlich beantragen könnte um finanziell besser mit 2 Kinder dazustehen... Mein Mann geht arbeiten u verdient ca 1200€ im Monat. Ich habe bis jetzt noch keine Information von Arbeitsamt oder ähnlichen eingeholt, da ich eh glaube, dort nur abgewimmelt zu werden! Wir zählen ja als "Lebensgemeinschaft" somit wird ja sein Gehalt mit berechnet u somit liegen wir monatlich über dem mindesteinkommen... Ich weis nur nicht, wie es dann mit 2 Kindern weiter geht, nun bauen wir auch aus, mussten einen kleinen Kredit aufnehmen, was aber sogesehen günstiger ist, als Miete zu Zahlen. Besteht denn die Möglichkeit einen Kindergeldzuschlag, Erstausstattung oder Übernahme von Kita-kosten an September 13 zu bekommen? Fragen über fragen! Ich kenne mich einfach nicht so gut damit aus, habe auch schon oft abfuhren von sämtlichen Ämtern bekommen... Zuletzt bei der kk. Vielen dank schon einmal für ihre Antwort! MfG Cat


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ohne Job nur www.mutterschaftsgeld.de 2. Für das EG des 2. Kindes zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, wenn Sie da nicht gearbeitet haben, gibt es den Mindestbetrag von 300 € + Geschwisterbonus bis zum 3. Geb. von Kind 1 3. Ansonsten müssen Sie zum Jobcenter! Liebe Grüsse, NB


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