DobbertinA
Liebes Team,
ich erwarte 08/2024 unser drittes Kind; die Geschwisterkinder sind in den folgenden Jahren geboren: 1. Kind=07/2020 und 2. Kind=10/2021. Ich hatte beim ersten Kind einen fließenden Übergang vom Elterngeld ins Mutterschaftsgeld und dann ins Elterngeld für das zweite Kind. Somit hatte ich seit August 2020 bis November 2022 einen dauerhaften Elterngeld- bzw. Mutterschaftsgeldbezug.
Meine Frage ist nun, kann ich den sogenannten „Elterngeldtrick“ auch hier anwenden? Ich habe seit einigen Monaten ein Kleingewerbe und natürlich auch schon Rechnungen geschrieben. Welches Jahr wird nun als mein Bemessungszeitraum gewertet? Das Jahr vor dem ersten Kind oder 2023? Ich bin verwirrt Ich würde mich freuen, wenn jemand mir hier helfen kann, dankeschön
Hallo, nicht persönlich gemeint, aber für Tricks bin ich hier nicht zu haben, sondern für eine seriöse Bewertung von Rechtsfragen. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Bei ET 8/24 ist 2023 relevant. Zurück auf frühere Jahre geht nicht. In 2023 hast du kein Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen.
DobbertinA
Ich möchte ja auch niemanden "austricksen", aber im Netz wird überall davon als "Elterngeldtrick" gesprochen und ich erfülle nunmal alle Punkte, um diesen "Trick" anzuwenden. Ich ungehe ja hier kein Gesetz.
misses-cat
Du hättest im Jahr 2023 Elterngeld oder mutterschaftsleistungen beziehen müssen, dann könntest du 2023 ausklammern, so nicht
MamaausM2
Du kannst nicht tricksen! Deine Kinder sind zu weit auseinander. Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat oder Mutterschaftsgeld muss in 2023 bezogen worden sein.nur dann kann man ganze Jahre verschieben!
DobbertinA
Danke
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