Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für 2. Kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld für 2. Kind?

Lina-2021

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich hoffe ich bin da bei Ihnen richtig. Meine Tochter wurde im August 2018 geboren. Mein Freund und ich wünschen uns noch ein 2. Kind. Falls es nun klappen würde, wie sieht es da mit dem Elterngeld aus? Steht mir Elterngeld zu oder nicht? Ich habe seit letztes Jahr im April auch wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten. Vielen Dank für Rückmeldung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB


misses-cat

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Ja aber die Berechnung geht aufs Teilzeitgehalt zurück


Mitglied inaktiv

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Klar steht dir Elterngeld zu. Es ist relevant die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Ist da Elterngeld von einem älteren Kind wird es bis Lebensmonat 12 bzw 14 bei egplus ausgeklammert. Monate mit Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert. Die anderen Monate zählt dein teilzeit Einkommen


Mitglied inaktiv

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Auf Zeiten von vor deinem ersten Kind kann nicht mehr zurück gegriffen werden. Die Kinder liegen dann zu weit auseinander.


Lina-2021

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Hallo Zusammen, vielen herzlichen Dank für eure Antworten. :) Das bedeutet nun für mich.. ich habe im Juli und September Mutterschaftsgeld erhalten. Vom August 2018 bis August 2019 habe ich Elterngeld erhalten für das 1. Kind. Dann muss ich nun bei der Berechnung vom Elterngeld für das 2. Kind ab April 2020 wo ich wieder angefangen habe zu arbeiten, die Monate abziehen wo ich Elterngeld und Mutterschaftsgeld für das 1. Kind erhalten habe, oder? Das heißt dann ziehe ich von April 2020 ziehe ich 12 Monate ab bis März 2021. Wenn ich ab nächsten Monat dann vielleicht schwanger werden sollte, heißt es mir steht dann Elterngeld für die Teilzeitbeschäftigung zu.


Mitglied inaktiv

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Nächster Monat schwanger bedeutet nur dein Teilzeit Gehalt zählt. Für gleiches EG musst du vollzeit arbeiten wie vor Kind 1 Es wird immer die 12 Monate vor neuen Mutterschutz geschaut. Weniger als der mindestsatz wird es aber nicht


Lina-2021

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@Saarlandmami2: Super vielen herzlichen Dank an dich für deine Antworten :) du hast mir sehr weitergeholfen. Teilzeitgehalt reicht mir völlig aus. Ich dachte ich werde leer ausgehen, dass ich gar kein Elterngeld bekomme. Wünsche dir noch eine gute Zeit.


Mitglied inaktiv

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Ne Elterngeld den Mindestsatz von 300€ bekommt jeder, auch wenn nicht arbeitet. Schönes Rest WE dir auch


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