Mrs.B.
Hallo, meine erste Tochter ist am 3.2.17 geboren, ich habe knapp 3 Jahre Elternzeit genommen. Müsste wieder am 03.12.19 arbeiten. Ich habe Elterngeld plus gewählt und bis November 18 Elterngeld erhalten. Jetzt bin ich wieder schwanger (errechneter Geburtstermin 22.9.19). Wenn ich zum Mutterschutzbeginn alte Elternzeit vorzeitig beende bekomme ich doch das Mutterschutzgeld vom ersten Kind oder? Oder wird das anders berechnet? Und meine eigentliche Frage ist, bekomme ich dann irgendwelches Elterngeld? Habe durch die Splittung (Elterngeld plus) ja nicht viel die ersten 2 Jahre bekommen. Eine Freundin meinte, dass mir in jedem Fall 300€ zustehen würde beim 2. Kind (das erste Jahr), aber auch vom gewohnten Amt? Oder steht mir nichts zu weil ich ja jetzt gar kein Geld erhalte? Vielen Dank für Ihre Zeit!
Hallo, 1. MG: Bekommen Sie in Höhe vom VZ-Lohn 2. EG: Bekommen Sie berechnet nach den letzen 12 Mo vor der Geburt-ausgeklammert werden Monate mit MG u EG von K1 bis zu dessen 14 LM Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst EG den Mindestsatz von 300€ und Geschwister bonus bis Kind 1 3 Jahre alt ist. Und wenn du die ez für Kind 1 zum neuen Mutterschutz kündigst, erhälst du volle Mutterschutz Leistungen wie bei Kind 1. der war doch Vollzeit, oder?
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