kicky84
Hallo zusammen, Zur Zeit beschäftigt mich der Gedanke ums Elterngeld ziemlich. Mein Sohn wurde Aug 2012 geboren, für ihn bekomme ich Elterngeld über 24 monate, habe es splitten lassen. Nun bin ich wieder Schwanger und mein 2 Kind wird im März 2014 geboren. Wie ist dass dann mit dem Elterngeld fürs 2te? Wie wird es berechnet bin ja vorher durch laufende Elternzeit nicht arbeiten gewesen? Und wird die auszahlung vom Elterngeld fürs 2te auf die dann noch laufende auszahlung fürs erste angerechnet? Wäre ja eigtl nicht fair da es ja im Regelfall schon innerhalb von 12 mon ausgezahlt gewesen wäre. Hoffe ich konnte meine Gedankengänge mit den Fragen verständlich formulieren und es findet sich jemand der mir helfen kann. LG
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
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