Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine wichtige Frage zum Thema Elterngeld. Ich bin jetzt in der 32. SSW, möchte den Antrag für´s Elterngeld schon fertig machen, damit es dann nach der Geburt schneller geht. Ich habe schon einen Sohn, für den ich alleiniges Sorgerecht habe. Mit meinem jetzigen Partner lebe ich nicht zusammen, er ist Hartz4-Empfänger. Somit gelte ich doch sicher weiterhin als alleinerziehend, auch für das zweite Kind, oder? Mir wäre wichtig zu wissen, ob das gemeinsame Sorgerecht, was wir eigentlich anstreben für das 2. Kind, sich evtl. negativ auf die Zahlung des Elterngeldes auswirkt? Gelte ich automatisch nicht mehr als alleinerziehend, wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben, auch wenn wir nicht zusammen leben? Uns geht es vor allem darum, daß ich das Elterngeld komplett für 14 Monate bekomme als AE. Vielen Dank für die Hilfe! Beate
Hallo, 1. Sie bekommen nur 12 Mo. 2. Es kommt doch nur auf Ihr Einkommen für die Berechnung des EG an 3. Für weitere Dinge (sein Hartz IV etc. kann es sich negativ auswirken. Wie will er sinnvoll sein Sorgerecht ausüben, wenn er nicht bei Ihnen wohnt) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bei Gemeinsamen Sorgerecht steht dir nur 12 Monate Elterngeld zu, außer der Vater nimmt 2 Monate Elternzeit.
Mitglied inaktiv
.... Wieso werden Kinder gezeugt und man hat den Partner dazu, aber wenn es um die Zahlungen geht, dann soll der Papa Staat einspringen.... Alleinerziehend kann man werden ist auch keine Chance, aber dann so eine Frage, wie wird das berechnet (bekomme ich weniger Elterngeld wenn Gemeinsames Sorgerecht...) Steht doch zu Euren Kindern und zahlt selber für Sie und nehmt nicht den Staat, der einspringen soll.... Mein Mann zahlt ja auch selbstverständlich für seine Familie.... Grüße Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo, ich kann dich gut verstehen, vor allem, weil ich bei meinem ersten Sohn wirklich allein war und alle nur meinten "ja, ja, alleinerziehend sind ja heute fast alle". Aber: ich lebe mit meinem Partner nicht zusammen und er kann leider nicht für uns sorgen, weil er keine Arbeit findet. Er tut alles dafür, das weiß ich. Und er leidet unter dieser Situation. Wir können auch deswegen nicht zusammen leben (nein, wir sind nicht nur zum Schein getrennt gemeldet, wir leben tatsächlich getrennt), weil einfach das Geld nicht reicht. Sicher wirst du jetzt sagen: warum dann ein Kind? Gute Frage, aber die muß ich ja nicht hier beantworten. Ich arbeite hart für mein Geld, aber ich kann nicht für meine ganze Familie sorgen, das geht einfach nicht. Und mein Partner kann es auch nicht, deshalb brauchen wir Hilfe, so lange ich mit dem Kind zu Hause bin. Ich zahle seit Jahren Steuern und lag dem Staat nie wirklich auf der Tasche, deshalb darf ich vielleicht auch mal für ein Jahr davon profitieren, daß wir hier einen Sozialstaat haben, oder? Viel schlimmer finde ich Leute, die ein Kind nach dem anderen kriegen, nie gearbeitet haben und die Hand aufhalten. Und wo sich der Vater dann zum Schein bei seinen Eltern meldet... Naja, aber da könnten wir wohl ewig diskutieren.... Beate
Mitglied inaktiv
... und habe gearbeitet... habe allerdings wieder einen liebevollen Partner der zum Glück auch Arbeit hat. Ich weiß wie schwer es ist Arbeit zu finden und es gibt viele Menschen die Kids in die Welt setzten, weil man dann ja Kohle bekommt.... Das möchte ich Euch gar nicht unterstellen, aber ist es wirklich "billiger" getrennt zu leben, als einen Hausstand zu haben? Ist es nicth allein schon für das Kind besser, wenn es Papa und Mama im gleichen Haus hat und die Mama ist ein bisserle entlastet? Naja, das führt bestimmt zu etlichen Diskussionen... WÜnsche Dir noch ne schöne Kugelzeit und Deinem Partner eine Arbeit LG Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo, es wäre sicher für alle einfacher, wenn wir zusammen leben würden, aber da mein Freund Hartz 4 bekommt, müßte ich ihn "aushalten", wenn wir zusammenziehen und er würde vom Amt noch genau 34 Euro bekommen. Das ist einfach nicht drin, so blöd wie es ist. Aber wir streben natürlich einen gemeinsamen Haushalt an in Zukunft, das ist klar. Danke für die Wünsche, Beate
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner