Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine wichtige Frage zum Thema Elterngeld. Ich bin jetzt in der 32. SSW, möchte den Antrag für´s Elterngeld schon fertig machen, damit es dann nach der Geburt schneller geht. Ich habe schon einen Sohn, für den ich alleiniges Sorgerecht habe. Mit meinem jetzigen Partner lebe ich nicht zusammen, er ist Hartz4-Empfänger. Somit gelte ich doch sicher weiterhin als alleinerziehend, auch für das zweite Kind, oder? Mir wäre wichtig zu wissen, ob das gemeinsame Sorgerecht, was wir eigentlich anstreben für das 2. Kind, sich evtl. negativ auf die Zahlung des Elterngeldes auswirkt? Gelte ich automatisch nicht mehr als alleinerziehend, wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben, auch wenn wir nicht zusammen leben? Uns geht es vor allem darum, daß ich das Elterngeld komplett für 14 Monate bekomme als AE. Vielen Dank für die Hilfe! Beate
Hallo, 1. Sie bekommen nur 12 Mo. 2. Es kommt doch nur auf Ihr Einkommen für die Berechnung des EG an 3. Für weitere Dinge (sein Hartz IV etc. kann es sich negativ auswirken. Wie will er sinnvoll sein Sorgerecht ausüben, wenn er nicht bei Ihnen wohnt) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bei Gemeinsamen Sorgerecht steht dir nur 12 Monate Elterngeld zu, außer der Vater nimmt 2 Monate Elternzeit.
Mitglied inaktiv
.... Wieso werden Kinder gezeugt und man hat den Partner dazu, aber wenn es um die Zahlungen geht, dann soll der Papa Staat einspringen.... Alleinerziehend kann man werden ist auch keine Chance, aber dann so eine Frage, wie wird das berechnet (bekomme ich weniger Elterngeld wenn Gemeinsames Sorgerecht...) Steht doch zu Euren Kindern und zahlt selber für Sie und nehmt nicht den Staat, der einspringen soll.... Mein Mann zahlt ja auch selbstverständlich für seine Familie.... Grüße Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo, ich kann dich gut verstehen, vor allem, weil ich bei meinem ersten Sohn wirklich allein war und alle nur meinten "ja, ja, alleinerziehend sind ja heute fast alle". Aber: ich lebe mit meinem Partner nicht zusammen und er kann leider nicht für uns sorgen, weil er keine Arbeit findet. Er tut alles dafür, das weiß ich. Und er leidet unter dieser Situation. Wir können auch deswegen nicht zusammen leben (nein, wir sind nicht nur zum Schein getrennt gemeldet, wir leben tatsächlich getrennt), weil einfach das Geld nicht reicht. Sicher wirst du jetzt sagen: warum dann ein Kind? Gute Frage, aber die muß ich ja nicht hier beantworten. Ich arbeite hart für mein Geld, aber ich kann nicht für meine ganze Familie sorgen, das geht einfach nicht. Und mein Partner kann es auch nicht, deshalb brauchen wir Hilfe, so lange ich mit dem Kind zu Hause bin. Ich zahle seit Jahren Steuern und lag dem Staat nie wirklich auf der Tasche, deshalb darf ich vielleicht auch mal für ein Jahr davon profitieren, daß wir hier einen Sozialstaat haben, oder? Viel schlimmer finde ich Leute, die ein Kind nach dem anderen kriegen, nie gearbeitet haben und die Hand aufhalten. Und wo sich der Vater dann zum Schein bei seinen Eltern meldet... Naja, aber da könnten wir wohl ewig diskutieren.... Beate
Mitglied inaktiv
... und habe gearbeitet... habe allerdings wieder einen liebevollen Partner der zum Glück auch Arbeit hat. Ich weiß wie schwer es ist Arbeit zu finden und es gibt viele Menschen die Kids in die Welt setzten, weil man dann ja Kohle bekommt.... Das möchte ich Euch gar nicht unterstellen, aber ist es wirklich "billiger" getrennt zu leben, als einen Hausstand zu haben? Ist es nicth allein schon für das Kind besser, wenn es Papa und Mama im gleichen Haus hat und die Mama ist ein bisserle entlastet? Naja, das führt bestimmt zu etlichen Diskussionen... WÜnsche Dir noch ne schöne Kugelzeit und Deinem Partner eine Arbeit LG Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo, es wäre sicher für alle einfacher, wenn wir zusammen leben würden, aber da mein Freund Hartz 4 bekommt, müßte ich ihn "aushalten", wenn wir zusammenziehen und er würde vom Amt noch genau 34 Euro bekommen. Das ist einfach nicht drin, so blöd wie es ist. Aber wir streben natürlich einen gemeinsamen Haushalt an in Zukunft, das ist klar. Danke für die Wünsche, Beate
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld