Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine wichtige Frage zum Thema Elterngeld. Ich bin jetzt in der 32. SSW, möchte den Antrag für´s Elterngeld schon fertig machen, damit es dann nach der Geburt schneller geht. Ich habe schon einen Sohn, für den ich alleiniges Sorgerecht habe. Mit meinem jetzigen Partner lebe ich nicht zusammen, er ist Hartz4-Empfänger. Somit gelte ich doch sicher weiterhin als alleinerziehend, auch für das zweite Kind, oder? Mir wäre wichtig zu wissen, ob das gemeinsame Sorgerecht, was wir eigentlich anstreben für das 2. Kind, sich evtl. negativ auf die Zahlung des Elterngeldes auswirkt? Gelte ich automatisch nicht mehr als alleinerziehend, wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben, auch wenn wir nicht zusammen leben? Uns geht es vor allem darum, daß ich das Elterngeld komplett für 14 Monate bekomme als AE. Vielen Dank für die Hilfe! Beate
Hallo, 1. Sie bekommen nur 12 Mo. 2. Es kommt doch nur auf Ihr Einkommen für die Berechnung des EG an 3. Für weitere Dinge (sein Hartz IV etc. kann es sich negativ auswirken. Wie will er sinnvoll sein Sorgerecht ausüben, wenn er nicht bei Ihnen wohnt) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bei Gemeinsamen Sorgerecht steht dir nur 12 Monate Elterngeld zu, außer der Vater nimmt 2 Monate Elternzeit.
Mitglied inaktiv
.... Wieso werden Kinder gezeugt und man hat den Partner dazu, aber wenn es um die Zahlungen geht, dann soll der Papa Staat einspringen.... Alleinerziehend kann man werden ist auch keine Chance, aber dann so eine Frage, wie wird das berechnet (bekomme ich weniger Elterngeld wenn Gemeinsames Sorgerecht...) Steht doch zu Euren Kindern und zahlt selber für Sie und nehmt nicht den Staat, der einspringen soll.... Mein Mann zahlt ja auch selbstverständlich für seine Familie.... Grüße Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo, ich kann dich gut verstehen, vor allem, weil ich bei meinem ersten Sohn wirklich allein war und alle nur meinten "ja, ja, alleinerziehend sind ja heute fast alle". Aber: ich lebe mit meinem Partner nicht zusammen und er kann leider nicht für uns sorgen, weil er keine Arbeit findet. Er tut alles dafür, das weiß ich. Und er leidet unter dieser Situation. Wir können auch deswegen nicht zusammen leben (nein, wir sind nicht nur zum Schein getrennt gemeldet, wir leben tatsächlich getrennt), weil einfach das Geld nicht reicht. Sicher wirst du jetzt sagen: warum dann ein Kind? Gute Frage, aber die muß ich ja nicht hier beantworten. Ich arbeite hart für mein Geld, aber ich kann nicht für meine ganze Familie sorgen, das geht einfach nicht. Und mein Partner kann es auch nicht, deshalb brauchen wir Hilfe, so lange ich mit dem Kind zu Hause bin. Ich zahle seit Jahren Steuern und lag dem Staat nie wirklich auf der Tasche, deshalb darf ich vielleicht auch mal für ein Jahr davon profitieren, daß wir hier einen Sozialstaat haben, oder? Viel schlimmer finde ich Leute, die ein Kind nach dem anderen kriegen, nie gearbeitet haben und die Hand aufhalten. Und wo sich der Vater dann zum Schein bei seinen Eltern meldet... Naja, aber da könnten wir wohl ewig diskutieren.... Beate
Mitglied inaktiv
... und habe gearbeitet... habe allerdings wieder einen liebevollen Partner der zum Glück auch Arbeit hat. Ich weiß wie schwer es ist Arbeit zu finden und es gibt viele Menschen die Kids in die Welt setzten, weil man dann ja Kohle bekommt.... Das möchte ich Euch gar nicht unterstellen, aber ist es wirklich "billiger" getrennt zu leben, als einen Hausstand zu haben? Ist es nicth allein schon für das Kind besser, wenn es Papa und Mama im gleichen Haus hat und die Mama ist ein bisserle entlastet? Naja, das führt bestimmt zu etlichen Diskussionen... WÜnsche Dir noch ne schöne Kugelzeit und Deinem Partner eine Arbeit LG Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo, es wäre sicher für alle einfacher, wenn wir zusammen leben würden, aber da mein Freund Hartz 4 bekommt, müßte ich ihn "aushalten", wenn wir zusammenziehen und er würde vom Amt noch genau 34 Euro bekommen. Das ist einfach nicht drin, so blöd wie es ist. Aber wir streben natürlich einen gemeinsamen Haushalt an in Zukunft, das ist klar. Danke für die Wünsche, Beate
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...
Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot
- Betriebsübernahme nach Elternzeit
- 2 Elternzeitabschnitte
- Bewerbungsgespräch während des Beschäftigungsverbots
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes