kia-ora
Guten Tag. Ich werde nach der Geburt 16 Monate zu Hause bleiben. Kann ich das Elterngeld vom 3. bis 14. Lebensmonat beantragen / bekommen? Mein Mann nimmt keine Elternzeit und wird somit auch kein Elterngeld erhalten. MFG
Hallo, die Monate mit Mutterschaftsgeldbezug werden immer voll auf die Elterngeldmonate angerechnet. Sie alleine können also noch zehn bzw. neun Monate, je nachdem wie lange der Mutterschutz geht, frei über das Elterngeld verfügen. Ja, sie können es bis zum 14. Lebensmonat beantragen, wenn Sie einige Monate als Elterngeld Plus Monate nehmen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Nein, die ersten beiden Monate -also deine Muschu-Zeit- werden automatisch als Basis-EG-Monate berechnet und mit dem Muschu-Geld verrrechnet. Faktisch bekommst du also 10 Monate Basis-EG oder 20 Monate EG-Plus ausgezahlt. Wenn dein Mann keine EZ nimmt, "verfallen" seine Monate mit EG.
MamaausM
Wenn das ginge, würden ja alle Frauen Elterngeld erst ab 3. Lebensmonat beantragen und beziehen. Leider ist dem nicht so. Für die ersten beiden Lebensmonate werden dir 2 Basis Monate angerechnet, obwohl du Mutterschaftsgeld beziehst. Elterngeld wird dem gegengerechnet. Gibt ja Frauen, die kein Mutterschaftsgeld beziehen können Der Anspruch von deinem Mann wird dann einfach verfallen.
kiara25
Das geht so leider nicht. Die Mutterschutzzeiten werden dir als Basiselterngeld angerechnet. Und je nachdem wie hoch dein EInkommen in dieser Zeit ist wird es mit dem Elterngeld verrechnet. Erst nach der Mutterschutzeit kannst du die restlichen Monate Eg-Bezug beziehen, oder auch aufteilen. Du kannst auch gleichzeitig mit deinem Mann Elterngeld beziehen. Wenn er gar keine Elternzeit nimmt, dann verfallen die 2 Monate. Bis zum 14. Monat kannst du nur Elterngeld beziehen wenn du Alleinerziehend bist und gar kein Partner da wäre der in EZ gehen könnte.
Felica
Klappt so nicht. Da du Mutterschaftsgeld beziehst wird das mit dem EG in den ersten 8 Wochen (mindestens) - bei Frühgeburt mit mindestens den ersten 12 Wochen verrechnet. Mindestens deshalb, weil Mutterschaftsgeld ja taggenau abgerechnet wird und es sich bei einer Verschiebung aufgrund des tatsächlichen Geburtstermins noch Änderungen ergeben können. EG dagegen wird nur, mit Ausnahme der Überschneidung Mutterschaftsgeld - Elterngeld, in ganzen Lebensmonaten berechnet. Du wirst also nicht erst ab dem 3ten Monat EG beziehen können bzw das würde keine Änderung machen. Außer das du eine mögliche Differenz zwischen den 8 Wochen Mutterschaftsgeld und beginn 3ten Lebensmonat verlierst. EG wird also bei dir ab Geburt gewertet. Was Du machen könntest, du nimmst die 12 Monate Basis ab Geburt und legst jeden Monat etwas zur Seite. Wozu ich dir raten würde. Solltet ihr zügig ein zweites Kind planen, dann würde ich dir zu 10 Monate Basis ab Geburt und 4 Monate EG Plus raten, damit könntest du die vollen 14 mögliche EG Monate beim zweiten Kind ausklammern. Länger EG zu beziehen macht eigentlich nur dann Sinn wenn du keinen AG hast und damit auch keine EZ. Weil du über das EG krankenversichert bist sofern du jetzt bereits Mitglied in der gesetzlichen KV bist. Hast du einen AG, wärst du in der ganzen EZ versichert, auch dann wenn EG wegfällt. Blieben steuerliche Vorteile - evtl - die aber wegen der kurzen Zeit eher zu vernachlässigen wären. Sobald du kein EG mehr beziehst darfst du auch ohne Begrenzung wieder zuverdienen, du darfst nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. ich setze mal voraus dein Kind wird in naher Zukunft geboren, sonst würde für dich ab September eine neue Regelung gelten. Das wäre evtl auch eine Option für deinen Mann, sofern er doch noch EG beziehen will. Er könnte für 4 Monate EZ einreichen, in dieser Zeit nur 30 Std die Woche arbeiten und würde anteilig EG Plus dazubekommen. Wäre ein Plan B den ich im Hinterkopf behalten würde wegen Corona und Kinderbetreuung. Seine 2 Basismonate könntest du nur übernehmen wenn du Alleinerziehend wärst oder aber wenn Härtefall. Härtefall wäre zB dein Mann kann das Kind nicht betreuen wegen Kindeswohlgefährdung, er ist zB selbst Pflegefall oder beruflich ins Ausland entsendet und kann das auch nicht umgehen. Das müsstest du dann mit der EG-Kasse besprechen und auch nachweisen. Nur unabkömmlich auf der Arbeit ist dagegen kein Härtefall.
KielSprotte
Bist du denn überhaupt in Muschu, oder noch mit eines der älteren Kinder in EZ? Dann wäre das natürlich wieder anders.
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