Frage: Elterngeld erst ab 3. Lebensmonat

Guten Tag. Ich werde nach der Geburt 16 Monate zu Hause bleiben. Kann ich das Elterngeld vom 3. bis 14. Lebensmonat beantragen / bekommen? Mein Mann nimmt keine Elternzeit und wird somit auch kein Elterngeld erhalten. MFG

von kia-ora am 17.06.2021, 08:15



Antwort auf: Elterngeld erst ab 3. Lebensmonat

Hallo, die Monate mit Mutterschaftsgeldbezug werden immer voll auf die Elterngeldmonate angerechnet. Sie alleine können also noch zehn bzw. neun Monate, je nachdem wie lange der Mutterschutz geht, frei über das Elterngeld verfügen. Ja, sie können es bis zum 14. Lebensmonat beantragen, wenn Sie einige Monate als Elterngeld Plus Monate nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2021



Antwort auf: Elterngeld erst ab 3. Lebensmonat

Nein, die ersten beiden Monate -also deine Muschu-Zeit- werden automatisch als Basis-EG-Monate berechnet und mit dem Muschu-Geld verrrechnet. Faktisch bekommst du also 10 Monate Basis-EG oder 20 Monate EG-Plus ausgezahlt. Wenn dein Mann keine EZ nimmt, "verfallen" seine Monate mit EG.

von KielSprotte am 17.06.2021, 08:19



Antwort auf: Elterngeld erst ab 3. Lebensmonat

Wenn das ginge, würden ja alle Frauen Elterngeld erst ab 3. Lebensmonat beantragen und beziehen. Leider ist dem nicht so. Für die ersten beiden Lebensmonate werden dir 2 Basis Monate angerechnet, obwohl du Mutterschaftsgeld beziehst. Elterngeld wird dem gegengerechnet. Gibt ja Frauen, die kein Mutterschaftsgeld beziehen können Der Anspruch von deinem Mann wird dann einfach verfallen.

von MamaausM am 17.06.2021, 09:06



Antwort auf: Elterngeld erst ab 3. Lebensmonat

Das geht so leider nicht. Die Mutterschutzzeiten werden dir als Basiselterngeld angerechnet. Und je nachdem wie hoch dein EInkommen in dieser Zeit ist wird es mit dem Elterngeld verrechnet. Erst nach der Mutterschutzeit kannst du die restlichen Monate Eg-Bezug beziehen, oder auch aufteilen. Du kannst auch gleichzeitig mit deinem Mann Elterngeld beziehen. Wenn er gar keine Elternzeit nimmt, dann verfallen die 2 Monate. Bis zum 14. Monat kannst du nur Elterngeld beziehen wenn du Alleinerziehend bist und gar kein Partner da wäre der in EZ gehen könnte.

von kiara25 am 17.06.2021, 10:43



Antwort auf: Elterngeld erst ab 3. Lebensmonat

Klappt so nicht. Da du Mutterschaftsgeld beziehst wird das mit dem EG in den ersten 8 Wochen (mindestens) - bei Frühgeburt mit mindestens den ersten 12 Wochen verrechnet. Mindestens deshalb, weil Mutterschaftsgeld ja taggenau abgerechnet wird und es sich bei einer Verschiebung aufgrund des tatsächlichen Geburtstermins noch Änderungen ergeben können. EG dagegen wird nur, mit Ausnahme der Überschneidung Mutterschaftsgeld - Elterngeld, in ganzen Lebensmonaten berechnet. Du wirst also nicht erst ab dem 3ten Monat EG beziehen können bzw das würde keine Änderung machen. Außer das du eine mögliche Differenz zwischen den 8 Wochen Mutterschaftsgeld und beginn 3ten Lebensmonat verlierst. EG wird also bei dir ab Geburt gewertet. Was Du machen könntest, du nimmst die 12 Monate Basis ab Geburt und legst jeden Monat etwas zur Seite. Wozu ich dir raten würde. Solltet ihr zügig ein zweites Kind planen, dann würde ich dir zu 10 Monate Basis ab Geburt und 4 Monate EG Plus raten, damit könntest du die vollen 14 mögliche EG Monate beim zweiten Kind ausklammern. Länger EG zu beziehen macht eigentlich nur dann Sinn wenn du keinen AG hast und damit auch keine EZ. Weil du über das EG krankenversichert bist sofern du jetzt bereits Mitglied in der gesetzlichen KV bist. Hast du einen AG, wärst du in der ganzen EZ versichert, auch dann wenn EG wegfällt. Blieben steuerliche Vorteile - evtl - die aber wegen der kurzen Zeit eher zu vernachlässigen wären. Sobald du kein EG mehr beziehst darfst du auch ohne Begrenzung wieder zuverdienen, du darfst nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. ich setze mal voraus dein Kind wird in naher Zukunft geboren, sonst würde für dich ab September eine neue Regelung gelten. Das wäre evtl auch eine Option für deinen Mann, sofern er doch noch EG beziehen will. Er könnte für 4 Monate EZ einreichen, in dieser Zeit nur 30 Std die Woche arbeiten und würde anteilig EG Plus dazubekommen. Wäre ein Plan B den ich im Hinterkopf behalten würde wegen Corona und Kinderbetreuung. Seine 2 Basismonate könntest du nur übernehmen wenn du Alleinerziehend wärst oder aber wenn Härtefall. Härtefall wäre zB dein Mann kann das Kind nicht betreuen wegen Kindeswohlgefährdung, er ist zB selbst Pflegefall oder beruflich ins Ausland entsendet und kann das auch nicht umgehen. Das müsstest du dann mit der EG-Kasse besprechen und auch nachweisen. Nur unabkömmlich auf der Arbeit ist dagegen kein Härtefall.

von Felica am 17.06.2021, 11:34



Antwort auf: Elterngeld erst ab 3. Lebensmonat

Bist du denn überhaupt in Muschu, oder noch mit eines der älteren Kinder in EZ? Dann wäre das natürlich wieder anders.

von KielSprotte am 17.06.2021, 12:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...


Steuerklassenwechsel für Elterngeld

Guten Tag Frau Bader,  Ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Der ET ist am 10.01.2025 und der Mutterschutz würde am 30.11.2024 beginnen. Wir möchten nun die Steuerklassen wechseln (ab Juni), damit ich mehr elterngeld bekomme. Wird der November noch als bemessungszeitraum berechnet? Ich müsste ja 6 Monate in der günstige...


Elterngeld

Hallo Frau Bader,  ich habe am 20.07. ET und mein befristeter Arbeitsvertrag wurde bis zum 31.10.24 verlängert, läuft danach aber definitiv aus. Wie geht es ab dem 01.11. für mich weiter bezüglich Elternzeit, Elterngeld und Arbeitslosengeld? Ich habe gehört ich müsste mich danach auch selbst krankenversichern, stimmt das? Das wäre finanziell al...


Beeinflusst Unterbrechung Elternzeit das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...


Elterngeld nach Arbeit im Ausland

Liebe Frau Bader Ich habe im Ausland für ein deutsches Unternehmen gearbeitet, war aber nicht sozialversicherungspflichtig entsendet. Da ich erst seit ein paar Wochen einen unbefristeten Vertrag habe, hatte ich bei der Geburt unserer Tochter vor zwei Jahren kein Elterngeld beantrag. Ich hatte zwar einmal bei einer Stelle angerufen dort aber die...


Wann wieder schwanger werden damit gleiches Elterngeld

Hallo :) Ich bin aktuell schwanger und  Entbindungstermin ist der 27.09.2024. Wir haben aktuell vor, dass ich für 12 Monate Basiselterngeld beziehe und danach wieder in Teilzeit arbeiten gehe. Gleichzeitig hat sich uns die Frage gestellt wann ich wieder schwanger werden müsste, bzw. wann das 2. Kind auf die Welt kommen sollte damit man dasselbe...


Elterngeld 2. Kind Ausklammerungsmonate

Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme voraussichtlich am 9.9.24 mein zweites Kind. Bei meinem ersten Kind (geb. am 12.07.22) konnte ich durch den Verzicht auf Ausklammerung des ersten Mutterschutzmonates genug Monate in der Steuerklasse 3 erreichen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Bei der zweiten Schwangerschaft habe ich bereits im Januar die St...


Bemessungsgrundlage Elterngeld

Hallo Frau Bader,  Unsere erste Tochter ist am 01.11.2022 zur Welt gekommen und wir haben das EG auf 14 Monate auszahlen lassen (31.12.2023). Meine EZ ist auf 2 Jahre beantragt. Seit Januar 2024 arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit mit 20%.  Ich plane ab September 2024 auf 50% aufzustocken. Unser zweites Kind kommt im Januar 2025 zur Welt. W...


Elterngeld

Hallo, ich habe letztes Jahr im Juli meine Tochter auf die Welt gebracht und habe ab September Elterngeld beantragt es wurde auch alles bewilligt, da ich selbständig war bis im April 2023 und durch die Schwangerschaft es beendet hatte und nirgends Anspruch hatte musste ich beim Jobcenter Leistung beantragen die von April bis September vorüberge...


Elterngeld - arbeiten - erneut schwanger

Hallo Frau Bader, Ich stelle mir die Frage, wie es mit dem Elterngeld aussieht bei folgender Situation: Meine Tochter ist am 09.03.2024 geboren. Ich habe bis 08.2026 Elternzeit beantragt, beginne aber bereits ab 10.03.2024 in Teilzeit wieder bei meiner Arbeitsstelle und ab 08.2026 bin ich wieder Vollzeit angestellt, da ich nur bis 08.03.2025...