Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/Elterzeit Partner

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld/Elterzeit Partner

Jailine

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Hallo Frau Bader, Ich werde Ende Juni entbinden, nun haben ich und mein Partner beschlossen das er auch gern die zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Aber jetzt sind noch ein paar Fragen offen, die Sie mir vielleicht freundlicherweise beantworten könnten. Und zwar: 1. Stelle ich den Antrag bei meinem für das Elterngeld mit oder müsste man einen Eigenen stellen?(wenn ja welche Anlagen müssen dort beigefügt werden). 2. Kann man die zwei Monate varieren oder müssen die aneinander folgen? Wie verläuft das dann mit dem Elterngeld(Auszahlung)? 3. Wie viel Prozent Anspruch hat mein Partner dann? 4. Müssen dort auch die 12 letzten Lohnabrechnungen eingereicht werden? 5. Geht diese Elterzeit bzw das Elterngeld dann auch per Lebensmonaten? 6. Welche Angaben müssen im Antrag bei Bezugsraum angegeben werden?(da er ja sonst vollzeit arbeitet) Entschuldigen Sie für die vielen Fragen, Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. beide Eltern zusammen 2. Auch getrennt 3. www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner 4. Ja 5.Ja Liebe Grüße, NB


SumSum076

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1) Es können beide Eltern den Antrag zusammen stellen. Wenn ihr unbedingt wollt, kann auch jeder von euch seinen eigenen Antrag stellen! Die Anlagen? Im Internet gibts Elterngeldanträge online...da könnt ihr auch sehen, was für Anlagen ihr braucht (ua. Einkommensnachweis der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt (Vater) bzw vor dem Mutterschutz (Mutter). 2) Die 2 Partnermonate können auch getrennt voneinander genommen werden. Dann kann auf keinen Fall Jahresurlaub gestrichen werden. (Könnte auch nicht, wenn man sich auf ein aktuelle Gerichsurteil beruft, der einfache Weg wäre aber die Trennung der Monate). 3) wie allgemein üblich auf offizielle 67%, raus kommen meist ca 63%. Bei Einkommen unter 1000 Euro erhöht sich die Ersatzrate. 4) Elterngeld "sollte" an die Lebensmonate angepasst sein, damit keine Nachteile entstehen. Bei der Elternzeit kann man sich eigentlich jedes Datum aussuchen. Bei den Partnermonaten empfehle ich dringenst die Anlehnung an die Lebensmonate. Die Mutter rate ich (wenn finanziell passt) zB nicht genau 1 Jahr Elternzeit zu nehmen, weil man dann am 1. Geburtstag des Kindes wieder zur Arbeit musst. Sie kann zB auch als Datum Montag nach dem Geburtstag auswählen. Besser ist auch der 30.7 als der 1. 8. (dann bekommt man für Juli noch Urlaub) 6) Bezugsraum? Du meinst, für welche Zeit er Elterngeld beziehen möchte? Ja, für die Lebensmonate, die er Elternzeit machen möchte... Eigentlich beantwortet alle deine Fragen die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium... Gruß Sabine


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