TinaHoe.
Guten Tag, Ich benötige Hilfe beim Elterngeld Antrag und die dazugehörige Elternzeit. Meine Ehefrau möchte gerne genau wie ein Ehemann Elternzeit nehmen, gerne 2 Monate aber ich werde Elterngeld Plus wählen. Meine Frage ist, kann Sie dann trotz meines Elterngeld Plus Antrags in der kommenden Zeit 2 Monate Elternzeit nehmen und das „normale“ Elterngeld für die Zeit erhalten. Ich weiß nicht genau was ein Lesbisch - verheiratetes Ehepaar beim Ausfüllen beachten muss damit der Antrag nicht ständig wieder zurück kommt.
Hallo, es ist egal, ob Eltern hetero- oder homosexuell sind, da macht das Gesetz keinen Unterschied - darf es auch gar nicht. Sie haben zusammen 14 Mo., 2 davon werden der Mutter, die das Kind geboren hat, angerechnet (bzw mit dem MG verrechnet). Die anderen 12 Mo. können Sie frei auf beide Mütter verteilen wie Sie mögen und auch gleichzeitig nehmen. Und dann eben bei jedem Monat neu entscheiden, ob Sie EG Basis oder Plus wählen wollen. Liebe Grüße NB
mellomania
schwierig. da ja beide dne anspruch auf elternzeit haben müssen. eine ist die mutter. die hat auf jeden fall anspruch. ob aber der dazugehörige lebespartner (in) anspruch hat? das kind ist von dir adoptiert? wenn eine mutter vom nochmann ein kind bekommt hat ja der lebenspartner bzw. neue ehemann KEINEN Anspruch...ich hoffe ich habe es verständlich ausgedrückt..
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