novemberfee
Hallo Frau Bader, ist es möglich den Bezug von Elterngeld auf 18 Monate zu teilen oder gehen jeweils nur ein oder zwei volle Jahre? Kann der Partner zeitgleich mit mir den ersten Monat und z.B. den 6. Lebensmonat des Kindes in Elternzeit gehen? Vielen Dank,n.
Hallo, EG muss, wenn beide es beantragen wollen, in den ersten 14 Mo. genommen werden. EZ kann auch für einzelne Mopnate und Wochen genommen werden Liebe Grüsse, NB
novemberfee
Stimmt es tatsächlich, dass es Elterngeld für den Partner nur bei zwei zusammenhängenden Monaten gibt?
desireekk
Hallo, so wie es im Vorowrt des Forums steht: benutze doch mal die Suche bitte, da findest Du alles zu Deinen Fragen. Kurzform: 1.) nein geht nicht 2.) ja geht Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, also erstmal: Elternzeit NICHT GLEICH Elterngeldbezugszeit. Zu Deinen Fragen: Du kannst Dir das Elterngeld schon auf 18 Monate strecken lassen, und zwar indem Du für 9 Monate beantragst, und Dir dann das EG dann strecken läßt. Der Partner kann kann innerhalb der ersten 14 Monate seine Elterngeldmonate frei wählen, und wenn Du keine 12 Monate Elterngeld beantragen willst, dann kann er auch mehr als 2 Monate nehmen. EZ kann der Partner genau wie Du insgesamt drei Jahre nehmen. Die kann er wie Frau Bader schon schrieb im Grunde frei wählen. LG Sabine
novemberfee
Hallo Sabine, das ist ja interessant mit den 9 Monaten. Aber irgendwie hätte ich dann vermutlich Angst, dass es nicht klappt oder der Arbeitgeber schon nach 9 Monaten auf mich eingestellt ist?
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, wie gesagt, das Elterngeld hat NICHTS mit der Elternzeit zu tun. Du kannst zwar nur EG beantragen wenn Du auch Elternzeit machst, aber die Länge für die Du Elterngeld beziehst ist nicht gleich der Zeitraum in dem Du in Elternzeit gehst. Du teilst Deinem Arbeitgeber mit wieviele Jahre bzw. Monate oder Wochen Du Elternzeit machen willst. WIchtig hierbei ist dass wenn Du unter 2 Jahren nimmst, Dein Arbeitgeber Dir das 3. Jahr genehmigen kann, aber nicht muss, und Du es eventuell dann nicht nehmen kannst. Wenn Du direkt 2 Jahre mitteilst, dann kannst Du bis 7 Wochen vor Ende der Elternzeit (also 7 Wochen vor dem 2. Geburtstag) Deinem AG mitteilen dass Du noch ein weiteres Jahr machst (und der AG hat KEIN Einspruchsrecht). Mit dem Elterngeld kannst Du das so machen, Du mußt dabei nur bedenken dass Du dann die komplette Zeit des Elterngeldbezuges nur 50% ausgezahlt bekommst (außer in der Zeit in der Du Mutterschaftsgeld & Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommst). Die Monate wo DU Mutterschaftsgeld & Zuschuss dazu bekommst mußt Du auch Elterngeld beantragen, bekommst es aber in der Zeit nicht ausgezahlt, da Du ja bereits eine andere Lohnersatzleistung bekommst. Diese Zeit fehlt Dir dann aber auch in der 2. Hälfte Deines 50% Bezuges, denn dann bekommst Du fast nichts ausgezahlt. Will Dein Mann denn 'nur' 2 Monate machen, oder kann er sich auch vorstellen mehr Vätermonate zu nehmen? Ihr könnt halt zusammen 14 Monate nehmen. Diese können im Grunde auch in den ersten 14 Lebensmonaten frei gewählt werden, müssen also nicht an einem Stück sein - einzige EInschränkung ist wie schon erwähnt die Zeit in der Du Mutterschaftsgeld beziehst - da musst DU EG beantragen. LG Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen. 1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat? Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...
Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...
Hallo Frau Bader, Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation: 1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen. 2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Sehr geehrte Damen und Herren, Situation: Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25. Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin der Vater. Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung