novemberfee
Hallo Frau Bader, ist es möglich den Bezug von Elterngeld auf 18 Monate zu teilen oder gehen jeweils nur ein oder zwei volle Jahre? Kann der Partner zeitgleich mit mir den ersten Monat und z.B. den 6. Lebensmonat des Kindes in Elternzeit gehen? Vielen Dank,n.
Hallo, EG muss, wenn beide es beantragen wollen, in den ersten 14 Mo. genommen werden. EZ kann auch für einzelne Mopnate und Wochen genommen werden Liebe Grüsse, NB
novemberfee
Stimmt es tatsächlich, dass es Elterngeld für den Partner nur bei zwei zusammenhängenden Monaten gibt?
desireekk
Hallo, so wie es im Vorowrt des Forums steht: benutze doch mal die Suche bitte, da findest Du alles zu Deinen Fragen. Kurzform: 1.) nein geht nicht 2.) ja geht Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, also erstmal: Elternzeit NICHT GLEICH Elterngeldbezugszeit. Zu Deinen Fragen: Du kannst Dir das Elterngeld schon auf 18 Monate strecken lassen, und zwar indem Du für 9 Monate beantragst, und Dir dann das EG dann strecken läßt. Der Partner kann kann innerhalb der ersten 14 Monate seine Elterngeldmonate frei wählen, und wenn Du keine 12 Monate Elterngeld beantragen willst, dann kann er auch mehr als 2 Monate nehmen. EZ kann der Partner genau wie Du insgesamt drei Jahre nehmen. Die kann er wie Frau Bader schon schrieb im Grunde frei wählen. LG Sabine
novemberfee
Hallo Sabine, das ist ja interessant mit den 9 Monaten. Aber irgendwie hätte ich dann vermutlich Angst, dass es nicht klappt oder der Arbeitgeber schon nach 9 Monaten auf mich eingestellt ist?
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, wie gesagt, das Elterngeld hat NICHTS mit der Elternzeit zu tun. Du kannst zwar nur EG beantragen wenn Du auch Elternzeit machst, aber die Länge für die Du Elterngeld beziehst ist nicht gleich der Zeitraum in dem Du in Elternzeit gehst. Du teilst Deinem Arbeitgeber mit wieviele Jahre bzw. Monate oder Wochen Du Elternzeit machen willst. WIchtig hierbei ist dass wenn Du unter 2 Jahren nimmst, Dein Arbeitgeber Dir das 3. Jahr genehmigen kann, aber nicht muss, und Du es eventuell dann nicht nehmen kannst. Wenn Du direkt 2 Jahre mitteilst, dann kannst Du bis 7 Wochen vor Ende der Elternzeit (also 7 Wochen vor dem 2. Geburtstag) Deinem AG mitteilen dass Du noch ein weiteres Jahr machst (und der AG hat KEIN Einspruchsrecht). Mit dem Elterngeld kannst Du das so machen, Du mußt dabei nur bedenken dass Du dann die komplette Zeit des Elterngeldbezuges nur 50% ausgezahlt bekommst (außer in der Zeit in der Du Mutterschaftsgeld & Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommst). Die Monate wo DU Mutterschaftsgeld & Zuschuss dazu bekommst mußt Du auch Elterngeld beantragen, bekommst es aber in der Zeit nicht ausgezahlt, da Du ja bereits eine andere Lohnersatzleistung bekommst. Diese Zeit fehlt Dir dann aber auch in der 2. Hälfte Deines 50% Bezuges, denn dann bekommst Du fast nichts ausgezahlt. Will Dein Mann denn 'nur' 2 Monate machen, oder kann er sich auch vorstellen mehr Vätermonate zu nehmen? Ihr könnt halt zusammen 14 Monate nehmen. Diese können im Grunde auch in den ersten 14 Lebensmonaten frei gewählt werden, müssen also nicht an einem Stück sein - einzige EInschränkung ist wie schon erwähnt die Zeit in der Du Mutterschaftsgeld beziehst - da musst DU EG beantragen. LG Sabine
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