Vanessa1988
Liebe Frau Bader, ich habe ein paar Fragen bezüglich des Mutterschutzes, der Elternzeit und des Elterngeldes: 1) Mein Mutterschutz geht voraussichtlich vom 19.1–27.4. Ich habe ein Kleingewerbe als Grafikdesignerin/Fotografin und würde in der Zeit gerne nach Möglichkeit Aufträge annehmen. Meistens sind das nur kleinere Aufträge von ca. 10 Stunden/Monat, die ich mir recht gut einteilen kann. Wenn die Rechnungen bis zum 27.4 bezahlt werden, werden die Beträge dann vom Elterngeld abgezogen? Während des Mutterschutzes beziehe ich ja noch kein Elterngeld und kann demnach normal verdienen oder? 2) Die restliche Zeit habe ich vorerst nicht vor etwas dazuzuverdienen. Was würde nun passieren, falls ich doch Aufträge annehme? Kann ich der Elterngeldstelle dann einfach mitteilen, dass ich innerhalb eines Monats Einkommen hatte und die Differenz dann einfach zurück zahlen? Ich möchte nicht von vorne herein angeben, dass ich arbeiten werde, wenn es dann nachher doch nicht so sein wird. 3) Mein Mann und ich würden gerne beide Elternzeit anmelden. Ich werde voraussichtlich die ersten zwölf Monate zuhause sein, mein Mann würde dann ca. 2–6 Monate zuhause bleiben. Er muss dann erst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit die Elternzeit anmelden oder? Auch damit der Kündigungsschutz bei ihm greift ... 4) Wir würden das Elterngeld gerne so aufteilen, dass es 14–18 Monate reicht (also Aufstockung durch Elterngeld Plus). Mein Mann wird voraussichtlich ab dem 13. Monat Elterngeld beziehen. Da ich das Elterngeld ja bereits innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt des Babys beantragen muss, muss ich ja auch die Lohnabrechnungen entsprechend einreichen. Allerdings macht er gerade noch eine Ausbildung und verdient weitaus weniger, als er es ab März 2021 tun wird. Entsprechend höher wird dann auch sein Elterngeld ausfallen. Kann er seine Lohnabrechnungen dann nachträglich einreichen? Würde er z. B. im April 2022 anfangen, dann würden ja März 2021–März 2022 zählen und nicht wie bei mir Februar 2020–Februar 2021. Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe! Viele Grüße
Hallo, 1. Erträge im Mutterschutz werden beim EG genauso wie MG angerechnet. 2. Bei Selbständigen wird es üblicherweise nach der Bezugszeit mitgeteilt. Ich würde es aber grds. mitteilen (Selbständigkeit). 3. Ja, der Kü-Schutz greift ab 8 Wochen vorher. 4. Klären Sie das mit der EG-Stelle. Liebe Grüße NB
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