Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, nach dem ausgiebigen Studium der Broschüre Elterngeld und Elternzeit vom Ministerium habe ich nun doch noch Fragen, die Sie mir vielleicht beantworten können. Ich bin Beamtin und möchte gerne 2 oder 3 Jahre Elternzeit beanspruchen. Ich beantrage nun also vorerst 2 Jahre und dann 7 Wochen vor Ablauf das dritte Jahr, falls ich das dann noch will? Gilt diese Regelung auch für Beamtinnen? Und kann ich mich ab dem zweiten Jahr, in dem ich ja kein Elterngeld mehr bekomme, bei meinem Mann mitversichern lassen in der Familienversicherung? Ich bin als Beamtin ja privat versichert und kann ja ohne Einkommen schlecht die KV noch zahlen? Wo beantrage ich einen Zuschuss für meinen zur privaten Krankenkasse für das erste Jahr? Bei meinem Arbeitgeber? Habe irgendwo gehört, dass es sowas gibt... Vielen Dank für Ihre Antworten, finde das alles reichlich mühsam, bekomme in 2 Wochen unser Baby... LG Joria
Mitglied inaktiv
Hallo, alle Fragen kann ich dir leider nicht beantworten. Ich denke, dass es bei den Beamten mit der Elternzeit genauso läuft, wie "normal" (zwei Jahre nehmen und dann ggf. das dritte Jahr nochmal beantagen bzw. für später aufheben). Wie es mit der Versicherung bei deinem Mann ist, weiß ich nicht. Ich habe damals meinen Zuschuss zur privaten KV bei der Beihilfe beantragt und von denen bekommen. Der Zuschuss hängt allerdings von der Gehaltsgruppe ab. lg und alles Gute, jule
Mitglied inaktiv
Hallo, da du in Elternzeit ja in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, bis du auch weiterhin selbst krankenversicherungspflichtig, das heißt, dass du deine PKV weiterhin bezahlen musst. Die Familienversicherung greift nur dann, wenn du in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen würdest. Den Zuschuss zur PKV beantragst du (glaube ich) bei der Beihilfestelle, frag doch da mal nach. Allerdings ist das von deiner Gehaltsstufe abhängig, ob du was bekommst. Davon ist übrigens auch abhängig, ob euer Kind privat versichert werden muss, oder bei deinem Mann mitversichert werden kann. Das weiß aber deine Versicherung (sollte es zumindest wissen!!!). Erkundige dich da im Vorfeld noch genau, denn ihr werdet einen Antrag ausfüllen müssen, wenn das Kind gesetzlich versichert werden soll, in dem du angeben musst, wie hoch dein Einkommen ist. Wir haben da immer einen Vordruck zugeschickt bekommen. VlG Annette
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen. 1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat? Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...
Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...
Hallo Frau Bader, Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation: 1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen. 2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Sehr geehrte Damen und Herren, Situation: Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25. Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin der Vater. Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung