Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, nach dem ausgiebigen Studium der Broschüre Elterngeld und Elternzeit vom Ministerium habe ich nun doch noch Fragen, die Sie mir vielleicht beantworten können. Ich bin Beamtin und möchte gerne 2 oder 3 Jahre Elternzeit beanspruchen. Ich beantrage nun also vorerst 2 Jahre und dann 7 Wochen vor Ablauf das dritte Jahr, falls ich das dann noch will? Gilt diese Regelung auch für Beamtinnen? Und kann ich mich ab dem zweiten Jahr, in dem ich ja kein Elterngeld mehr bekomme, bei meinem Mann mitversichern lassen in der Familienversicherung? Ich bin als Beamtin ja privat versichert und kann ja ohne Einkommen schlecht die KV noch zahlen? Wo beantrage ich einen Zuschuss für meinen zur privaten Krankenkasse für das erste Jahr? Bei meinem Arbeitgeber? Habe irgendwo gehört, dass es sowas gibt... Vielen Dank für Ihre Antworten, finde das alles reichlich mühsam, bekomme in 2 Wochen unser Baby... LG Joria
Mitglied inaktiv
Hallo, alle Fragen kann ich dir leider nicht beantworten. Ich denke, dass es bei den Beamten mit der Elternzeit genauso läuft, wie "normal" (zwei Jahre nehmen und dann ggf. das dritte Jahr nochmal beantagen bzw. für später aufheben). Wie es mit der Versicherung bei deinem Mann ist, weiß ich nicht. Ich habe damals meinen Zuschuss zur privaten KV bei der Beihilfe beantragt und von denen bekommen. Der Zuschuss hängt allerdings von der Gehaltsgruppe ab. lg und alles Gute, jule
Mitglied inaktiv
Hallo, da du in Elternzeit ja in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, bis du auch weiterhin selbst krankenversicherungspflichtig, das heißt, dass du deine PKV weiterhin bezahlen musst. Die Familienversicherung greift nur dann, wenn du in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen würdest. Den Zuschuss zur PKV beantragst du (glaube ich) bei der Beihilfestelle, frag doch da mal nach. Allerdings ist das von deiner Gehaltsstufe abhängig, ob du was bekommst. Davon ist übrigens auch abhängig, ob euer Kind privat versichert werden muss, oder bei deinem Mann mitversichert werden kann. Das weiß aber deine Versicherung (sollte es zumindest wissen!!!). Erkundige dich da im Vorfeld noch genau, denn ihr werdet einen Antrag ausfüllen müssen, wenn das Kind gesetzlich versichert werden soll, in dem du angeben musst, wie hoch dein Einkommen ist. Wir haben da immer einen Vordruck zugeschickt bekommen. VlG Annette
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