Andi@
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde im September 2015 geboren. Meine Frau war vorher in Vollzeit beschäftigt. Aktuell ist sie in Elternzeit und bezieht Elterngeld für das gesamte 1. Lebensjahr. Wenn Sie nun in den Monaten schwanger werden würde, also Juli oder August, während dieser sie noch Elterngeld bezieht, wie berechnet sich dann das Elterngeld für Kind Nr. 2? Hierzu haben wir unterschiedliche Aussagen. Wie würde sich das Elterngeld berechnen, wenn wir mit der Kinderplanung warten würden und sie ab Okt. 2016 auf 450 € Basis arbeitet? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Herzliche Grüße!
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Nur Elterngeld aus dem ersten Jahr wird ersetzt durch alten Lohn. Die Summe dessen durch 12 und davon dann 65% Ab Oktober sollte also Einkommen erzielt werden, sonst gehen alle weiteren Monate mit 0€ in die Berechnung.
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Hallo, ich erwarte mein 2. Kind und mache mir nun Gedanken über das Elterngeld. Ich gehe vor der Geburt noch 6 Monate arbeiten. Davor war ich noch in der Elternzeit von meinem 1. Kind. Jedoch habe ich da schon kein Elterngeld mehr erhalten. Die Elternzeit von meinem 1. Kind Betrug 25 Monate in denen ich das Basiselterngeld, also die 12 Monate e ...
Hallo, mein Kind ist fast 6 Monate alt - wir wünschen uns zeitnah das nächste Wie wird denn das Elterngeld berechnet wenn ich in der Elternzeit (geht noch bis Sept.'23) noch schwanger werde. Haben Basis-Elterngeld beantragt. Im Internet steht irgendwas das man bestimmte Monate ausklammern kann? Danke und Liebe Grüße
Guten Tag Frau Bader , Mein Sohn ist 15 Monate alt, Ich beziehe Elterngeld bis einschließlich November diesen Jahres. Die elternzeit bei meinem Arbeitgeber läuft noch bis Januar 2025. Wenn ich nun zum 2. mal schwanger werden würde, würde mein Mutterschutz erst beginnen ,wenn ich zwar noch in elternzeit bin,aber die Auszahlung des Elterngeld ...
Hallo Frau Bader, meine reguläre Elternzeit geht bis zum 10.07.2023 (1 Jahr). Im April sagte mir mein Arbeitgeber, dass er mich nach meiner Elternzeit nicht wieder beschäftigen kann. Ich habe mich da schon nach etwas Neuem umgeguckt und konnte eine neue Stelle mit 30 Stunden am 02.05. anfangen. Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich einen Aufheb ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuelle in Teilzeit während Elternzeit und als Nebenerwerbslandwirtin tätig. Nun Frage ich mich, wie das Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei einer Schwangerschaft während der jetzigen Elternzeit berechnet wird? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße aus Baden-Württemberg. "WerWieWas?!"
Guten Tag, ich hätte eine Frage auf die man recht schwierig im Internet eine genaue Antwort findet und hoffe Sie können mir helfen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit, Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Wir planen (wenn natürlich möglich) im dritten Jahr ein weiteres Kind mit Geburt in der Elternzeit (die ich aber dann vorzeitig beende zwecks Mutter ...
Liebe Frau Bader, mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au ...
Sehr geehrtes Frau RA Bader, Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen. Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen. 1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat? Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...
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