Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Bemessungszeitraum verschieben, Mischeinkommen

Frage: Elterngeld Bemessungszeitraum verschieben, Mischeinkommen

kleiner Fuchs

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Liebe Frau Bader, Ich arbeite als Angestellte und bin nebenberuflich selbstständig. Aufgrund von schwerem Heben und Nachtarbeit habe ich angestellt laut Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot. Als freiberufliche Physiotherapeutin mit Hausbesuchen ist es mir aufgrund von Übelkeit und Kreislaufproblemen meist nicht möglich, meine Patienten zu behandeln, sodass ich die Termine absage. Dadurch habe ich Einkommenseinbuße. Nun habe ich mich bisher nie krank schreiben lassen, wenn ich in meiner Selbstständigkeit nicht arbeiten konnte, da mir die AU schlichtweg "nichts bringt". Ich frage mich allerdings, wie ich bei der Berechnung des Elterngeldes nachweisen muss, dass ich schwangerschaftsbedingt krank war und nicht arbeiten konnte, damit der Bemessungszeitraum verschoben wird. Wie viele Tage AU sollte ich vorlegen? Brauche ich ein zusätzliches Attest? Macht ein Beschäftigungsverbot der Ärztin Sinn? (Hausbesuche/Physiotherapie) Denn mir selbst kann ich aufgrund des Mutterschutzgesetzes ja nicht einfach eins aussprechen. Ich hoffe, meine Frage war verständlich und bedanke mich für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Kommt das Kind erst 2019? Ansonsten spielt es doch eh keine Rolle - Bemessungszeitraum ist 2017. 2. Ansonsten ist es das Risiko von Selbständigen, wenn sie Arbeiten nicht ausführen können. Da wird es keinen Ausgleich geben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ein Beschäftigungsverbot kann nicht für eine selbstständige Tätigkeit ausgesprochen werden bzw. hat keine rechtliche Auswirkung, da das MuschG nicht für selbstständige Frauen gilt. Um den Bemessungszeitraum zu verschieben, musst du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben werden UND einen Einkommensverlust haben. Dieser muss normalerweise über Krankengeldbezug nachgewiesen werden. Ganz wichtig: Ein "Ich hätte sicher mehr selbstständig gearbeitet/verdient, wenn es mir besser gegangen wäre" alleine sorgt nicht für eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes. Ich weiß allerdings nicht, wie sich eine jetzige Krankschreibung auf dein bereits ausgesprochenes BV in der angestellten Tätigkeit auswirkt. Wenn du Pech hast fällst du durch eine Krankschreibung aus dem BV (Krankschreibung wiegt immer mehr als BV) und bekommst nach 6 Wochen Krankengeld.


kleiner Fuchs

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Danke für die Antworten. Ja das Kind kommt voraussichtlich 2019. Wie weisen denn Selbstständige nach, dass es krankheitsbedingt einen Ausfall gibt? Krankengeld gibt es ja nur, wenn man angestellt ist.


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