Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld beim 2. Kind

Saraili

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Hallo, wir haben im September 18 unser erttes Kind bekommen. Wir wollten schon immer 3inen geringen Abstand zu dem 2. Kind daher sind wir jetzt am überlegen wie es finanziell am besten wäre. Ich hab elternzeit und elterngeld für 1 Jahr beantragt. Ich wurde bei der ersten Schwangerschaft direkt frei gestellt und habe aber bis zum Mutterschutz mein Lohn weiter bekommen. Bei der nächsten Schwangerschaft gehe ich davon aus dass egal wie lange ich arbeite bekomme ich wieder den kompletten Lohn da ich ja von meinem Arbeitgeber aus frei gestellt werde und nicht wegen Krankheit oder so. Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage. Wir würden gerne ab August (elternzeit bis September) versuchen schwanger zu werden. Gehen wir mal davon aus dass es klappt. Dann würde das Kind gegen Mai kommen. Für die elterngeldberechnung muss ich aber ja 12 Monate Gehalt nachweisen. Aber von Mai bis September war ich ja in elternzeit. Wird das dann als 0 gerechnet oder wird für diese monate das Geld von vor der elternzeit genommen? Wenn wir im Oktober schwanger werden sollten war ich zu Beginn der Schwangerschaft ja nicht mehr in elternzeit. Habe aber trotzdem die Monate von Juli bis September elterngeld bekommen. Gilt hier die gleiche Regelung wie schwanger in der elternzeit oder ist es hier nochmal anders? Ich hoffe man kann mich verstehen. Ganz liebe Grüße und tausend Dank für die Antwort Sara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie können die Monate ausklammern, in denen sie Mutterschaftsgeld vom zweiten Kind oder Elterngeld vom ersten Kind bis zum 14. Lebensmonat bekommen. Es ist deshalb sinnvoll, das Elterngeld so umzugestalten, dass es tatsächlich mindestens 14 Lebensmonate gezahlt wird. Liebe Grüße NB


Dojii

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Elternzeit spielt so gesehen keine Rolle, nur wie lange du dein Elterngeld bekommen hast. Wenn in die 12 Monate der neuen Berechnungsgrundlage Monate fallen, in denen du in den ersten 14 Lebensmonaten deines älteren Kindes Elterngeld bekommen hast, dann werden diese Monate durch Lohnabrechnungen ersetzt, die bei deinem ersten Kind genutzt wurden. Für die Monate ab Endes deines Elterngeldbezuges zählt dann das, was du wirklich in diesen Monaten verdient hast.


Saraili

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Ja das mit den 14 Monaten habe 8ch auch schon mehrfach gelesen. Bei uns 2aren es aber dann mindestens 20 Monate Altersunterschied.


Dojii

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Je nachdem, wann die neue Mutterschutzfrist beginnt, werden mehr oder weniger alte Lohnabrechnungen genutzt. Je früher du schwanger wirst, umso mehr alte Lohnabrechnungen können berücksichtigt werden.


Saraili

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OK. Früher wollen wir nicht schwanger werden. Also das heißt wenn wir im Oktober schwanger werden (was nicht mehr in der elternzeit ist) würde ich bei einer Geburt im Juli lohnabrechnungen von Juli bis September von vor dem ersten Kind einreichen dürfen und von Oktober bis Juli die lohnabrechnungen von vor dem 2. Kind also die aktuellen. Verstehe dann nur nicht warum immer da steht bis 14 Monate unterschied..


Dojii

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Das bedeutet einfach nur es werden bis zu 14 Monate durch alte Abrechnungen ersetzt, für jeden Monat den das neue Kind später kommt, verlierst du quasi eine alte Abrechnung.


Felica

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Ist bei dir ohne Relevanz wenn du nur ein Jahr EZ hast. Dann wird halt ein Teil von vor dem ersten Kind genommen, ein Teil von vor dem neuen. Du gehst dann ja wieder voll nach der EZ arbeiten. Ein Anrecht auf Verlängerung hast du ja nicht und wenn du nicht arbeiten kannst mangels Kinderbetreuung müsstest du so oder so kündigen. dann wäre es blöde, denn Monate nach dem 14ten bzw in deinem Fall nach dem 12ten Lebensmonat in denen du kein Einkommen hast, gehen mit 0 € in die Berechnung für das neue EG. Das du bei der ersten Schwangerschaft ein BV hattest spielt keine Rolle, das heißt nicht das das bei der nächsten auch der Fall ist. Zumal du auch eine Kinderbetreuung nachweisen musst um in den Zeiten die dein Vertrag vorgibt auch arbeiten zu können. Also entweder knapperer Abstand oder aber damit rechnen das du nach dem ersten Geburtstag wieder voll arbeitest wie vor dem ersten Kind. Sollte es dann doch zum BV kommen, ist das so.


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