Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld beim 2. Kind

LiMa2012

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Wenn ich alles richtig verstanden habe, bekommt man, wenn ich in meiner 3jährigen Elternzeit von meinem 1. Kind ein 2. Kind bekomme und in der Elternzeit nicht gearbeitet habe, für das 2. Kind nur den Mindestsatz an Elterngeld. Ist das richtig? Welche Vorteile hat es für mich dann, während der Elternzeit ein 2. Kind zu bekommen? Finanziell keine, oder? Nur dass mein Arbeitsplatz gesichert ist? Vielen Dank für eine Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es werden die letzten zwölf Monate vor der Geburt genommen, ausgenommen sind die Monate wo man Elterngeld u Mutterschaftsgeld bekommen hat. Je nach Abstand bekommen man also nur den Pauschbetrag. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Genau. Alles ab dem 1. Geb. des vorherigen Kindes ohne Arbeit geht mit 0€ in die neue Berechnung. Arbeitsplatz wäre weiter sicher und man darf zum Tag vor neuem Mutterschutz die Elternzeit beenden und bekommt volles Mutterschutzgeld.


LiMa2012

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Ich beende die aktuelle Elternzeit zum 1. Tag des Mutterschutz!? Das Ganze schriftlich an den Arbeitgeber!? An sonst noch jemand melden?


Sternenschnuppe

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Wie beim ersten Kind. Die Bescheinigung die man vom Arzt bekommt um die 32. Woche muss zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse. Elternzeit beenden kann man vorher schon anmelden, Bescheinigung dann nachreichen. Und dann Elternzeit für Kind 2 nehmen nach der Geburt.


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