Hallo Frau Bader, bis letztes Jahr wurde das Elterngeld vom Nettogehalt gerechnet, seit 01.01.13 um das ganze angeblich zu vereinfachen, soll es vom Bruttogehalt berechnet werden. Ich arbeite Teilzeit 19 Std./Woche (= 50 % Arbeitszeit) in meinem erlernten Beruf, zusätzlich habe ich einen 400,- Euro-Job bei einer kleinen Versicherungsagentur. Wie mein Haupteinkommen errechnet wird ist klar, aber wie es mit dem 400,- Euro-Job? Hier gilt doch Brutto = Netto. Wie wird dieser Anteil nun berücksichtigt? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Cassipaia
von Cassiopaia007 am 02.04.2013, 20:06