Mels
Hallo Frau Bader, Ich habe für 2011/2012 nach der alten Berechnungsweise (gültig ab 1.1.2011 bis 1.1.2013) das Elterngeld beantragt. Mein Gehalt setzt sich lt. Tarifvertrag aus einem fixen (70%) und variablen Anteil (30%) zusammen. Die Höhe des variablen Anteils richtet sich nach Individual- und Teamzielen sowie der Kundenzufriedenheit. Dieses Entgelt wird aus organisatorischen Gründen nur vierteljährlich gezahlt und ist auf dem Lohnzettel als sonstige Bezüge deklariert und daher nicht beim Elterngeld berücksichtigt worden. Mein Widerspruch unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts B10 EG 3/09R wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das BEEG am 1.1.2011 hinsichtlich der Formulierung die "sonstigen Bezüge" betreffend geändert wurde und das Urteil für diesen Fall somit nicht mehr relevant ist. Liegt die Behörde mit der Ablehnung des Widerspruchs richtig? Zielte die Änderung des BEEG §2 Absatz7 Satz2 darauf ab das Urteil des BSG zu umgehen? mit freundlichen Grüßen Mel
Hallo, ich fürchte ja. Im übrigen bliebe Ihnen ja jetzt nur noch der Klageweg. Im übrigen werden Gesetze ganz oft geändert, um Geld sparen. Liebe Grüße, NB
Mels
Hallo, für alle die dieses Thema ebenfalls interessiert. Wir haben Klage beim Sozialgericht eingereicht. Uns wurde daraufhin mitgeteilt, dass ein ähnlicher Fall bereits beim sächsischen Landessozialgericht zur Verhandlung steht. Jetzt werden wir das Verfahren bis zum Urteil ruhen lassen. Mit freunlichen Grüßen Mel
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Hallo Frau Bader, hallo Community, wird eine immer einmal im Jahr gezahlte, variable Vergütung, die zur Auszahlung kommt, wenn Unternehmensziele und auch persönliche Ziele erreicht wurden, zur Ermittlung des Elterngeldes herangezogen? Hintergrund: 85% des Gehaltes werden monatlich ausgezahlt, 15% werden einmal jährlich entsprechend der Zieler ...
Liebe Frau Bader, Mein Mutterschutz endet im Laufe des September und unmittelbar daran knüpft sich Elterngeldbezug für 1 Jahr. Im März und April 2021 wird mein Arbeitgeber die alljährliche leistungsorientierte Vergütungskomponente meines Gehalts auszahlen sowie den Firmenbonus. Diese Zahlungen liegen jeweils deutlich über dem Elterngeld und betr ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
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