Mels
Hallo Frau Bader, Ich habe für 2011/2012 nach der alten Berechnungsweise (gültig ab 1.1.2011 bis 1.1.2013) das Elterngeld beantragt. Mein Gehalt setzt sich lt. Tarifvertrag aus einem fixen (70%) und variablen Anteil (30%) zusammen. Die Höhe des variablen Anteils richtet sich nach Individual- und Teamzielen sowie der Kundenzufriedenheit. Dieses Entgelt wird aus organisatorischen Gründen nur vierteljährlich gezahlt und ist auf dem Lohnzettel als sonstige Bezüge deklariert und daher nicht beim Elterngeld berücksichtigt worden. Mein Widerspruch unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts B10 EG 3/09R wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das BEEG am 1.1.2011 hinsichtlich der Formulierung die "sonstigen Bezüge" betreffend geändert wurde und das Urteil für diesen Fall somit nicht mehr relevant ist. Liegt die Behörde mit der Ablehnung des Widerspruchs richtig? Zielte die Änderung des BEEG §2 Absatz7 Satz2 darauf ab das Urteil des BSG zu umgehen? mit freundlichen Grüßen Mel
Hallo, ich fürchte ja. Im übrigen bliebe Ihnen ja jetzt nur noch der Klageweg. Im übrigen werden Gesetze ganz oft geändert, um Geld sparen. Liebe Grüße, NB
Mels
Hallo, für alle die dieses Thema ebenfalls interessiert. Wir haben Klage beim Sozialgericht eingereicht. Uns wurde daraufhin mitgeteilt, dass ein ähnlicher Fall bereits beim sächsischen Landessozialgericht zur Verhandlung steht. Jetzt werden wir das Verfahren bis zum Urteil ruhen lassen. Mit freunlichen Grüßen Mel
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich bin im Vertrieb tätig und bekommen 80% Festgehalt und 20% Variable und immer im Mai Unternehmensziele. Lt. Entgelttarifvertrag ist es geregelt, dass 80% von der variablen Vergütung sicher ist und als Vorauszahlung als Sicherungsleistung monatlich mitausgezahlt wird und auch nicht zurückgefordert weden kann. Die Sicherungsle ...
Hallo Frau Bader, hallo Community, wird eine immer einmal im Jahr gezahlte, variable Vergütung, die zur Auszahlung kommt, wenn Unternehmensziele und auch persönliche Ziele erreicht wurden, zur Ermittlung des Elterngeldes herangezogen? Hintergrund: 85% des Gehaltes werden monatlich ausgezahlt, 15% werden einmal jährlich entsprechend der Zieler ...
Liebe Frau Bader, Mein Mutterschutz endet im Laufe des September und unmittelbar daran knüpft sich Elterngeldbezug für 1 Jahr. Im März und April 2021 wird mein Arbeitgeber die alljährliche leistungsorientierte Vergütungskomponente meines Gehalts auszahlen sowie den Firmenbonus. Diese Zahlungen liegen jeweils deutlich über dem Elterngeld und betr ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?