Mels
Hallo Frau Bader, Ich habe für 2011/2012 nach der alten Berechnungsweise (gültig ab 1.1.2011 bis 1.1.2013) das Elterngeld beantragt. Mein Gehalt setzt sich lt. Tarifvertrag aus einem fixen (70%) und variablen Anteil (30%) zusammen. Die Höhe des variablen Anteils richtet sich nach Individual- und Teamzielen sowie der Kundenzufriedenheit. Dieses Entgelt wird aus organisatorischen Gründen nur vierteljährlich gezahlt und ist auf dem Lohnzettel als sonstige Bezüge deklariert und daher nicht beim Elterngeld berücksichtigt worden. Mein Widerspruch unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts B10 EG 3/09R wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das BEEG am 1.1.2011 hinsichtlich der Formulierung die "sonstigen Bezüge" betreffend geändert wurde und das Urteil für diesen Fall somit nicht mehr relevant ist. Liegt die Behörde mit der Ablehnung des Widerspruchs richtig? Zielte die Änderung des BEEG §2 Absatz7 Satz2 darauf ab das Urteil des BSG zu umgehen? mit freundlichen Grüßen Mel
Hallo, ich fürchte ja. Im übrigen bliebe Ihnen ja jetzt nur noch der Klageweg. Im übrigen werden Gesetze ganz oft geändert, um Geld sparen. Liebe Grüße, NB
Mels
Hallo, für alle die dieses Thema ebenfalls interessiert. Wir haben Klage beim Sozialgericht eingereicht. Uns wurde daraufhin mitgeteilt, dass ein ähnlicher Fall bereits beim sächsischen Landessozialgericht zur Verhandlung steht. Jetzt werden wir das Verfahren bis zum Urteil ruhen lassen. Mit freunlichen Grüßen Mel
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Hallo Frau Bader, hallo Community, wird eine immer einmal im Jahr gezahlte, variable Vergütung, die zur Auszahlung kommt, wenn Unternehmensziele und auch persönliche Ziele erreicht wurden, zur Ermittlung des Elterngeldes herangezogen? Hintergrund: 85% des Gehaltes werden monatlich ausgezahlt, 15% werden einmal jährlich entsprechend der Zieler ...
Liebe Frau Bader, Mein Mutterschutz endet im Laufe des September und unmittelbar daran knüpft sich Elterngeldbezug für 1 Jahr. Im März und April 2021 wird mein Arbeitgeber die alljährliche leistungsorientierte Vergütungskomponente meines Gehalts auszahlen sowie den Firmenbonus. Diese Zahlungen liegen jeweils deutlich über dem Elterngeld und betr ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
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Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
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