B406
Guten Tag, wir können unser 14 Monat altes Pflegekind (seit sein 2,5 Lebensmonat bei uns) adoptieren. Laut Elterngeldstelle zählt die Bemessungsgrundlage ab dem Tag des Notartermin rückwirkend. Jedoch bin ich seit der Kleine bei uns ist nur 30% in Elternzeit arbeiten. Ist dies richtig oder zählt die Zeit vorher? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, gratuliere, da haben Sie sich bestimmt sehr gefreut. In den Richtlinien zum BEEG steht: Wird ein Kind zunächst in Vollzeitpflege ohne das Ziel der Annahme als Kind in den Haushalt aufgenommen und wandelt sich dieses Verhältnis später in eine Adoptionspflege um, besteht ab Beginn der Adoptionspflege gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BEEG ein Elterngeldanspruch. Der Beginn des Anspruches richtet sich nach dem Beginn des Adoptionspflegeverhältnisses. In diesem Fall ist nicht der Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in den Haushalt maßgeblich. Abzustellen ist vielmehr auf das Vorliegen einer Vereinbarung über den Beginn des Adoptionspflegeverhältnisses. Außerdem muss die Einwilligung der Eltern in die Adoption oder die Möglichkeit der Ersetzung zumindest in Aussicht stehen. Zur Bestimmung des konkreten Umwandlungsdatums kann zudem auf das Datum der Zahlungseinstellung des Pflegegeldes abgestellt werden. Der Beginn der Adoptionspflegezeit ist durch eine Bescheinigung der Adoptionsvermittlungsstellen nachzuweisen. Für angenommene Kinder und Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in den Haushalt auf-genommen wurden (Anspruchsberechtigung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1), gilt, dass der Leistungs-zeitraum ab dem Tag der tatsächlichen Haushaltsaufnahme beginnt. Es ist davon auszugehen, dass der Beginn des familiären Zusammenlebens auch bei einem nicht neugeborenen Kind besonderen Betreuungsbedarf und Fürsorge der Eltern erfordert. Elterngeld kann jedoch nur bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden. Bereits vor der Aufnahme bei der berechtig-ten Person an die leiblichen Eltern geleistetes Elterngeld ist unerheblich für den Anspruch der Adoptiveltern. Liebe Grüsse NB
Dojii
Berechnungsgrundlage sind die 12 Monate vor Beginn der offiziellen Adoptionspflege (Nachweis des Jugendamtes bzgl. des Beginns zählt). --> § 1 Abs. 3 Satz 2 BEEG
B406
Danke, so habe ich's s auch verstanden. Aber dadurch werde ich doch benachteiligt, konnte ja nicht voll arbeiten. Der Kleine muss ja betreut werden. Vorher hatte ich als Beispiel 3000€/netto, jetzt das letzte Jahr 1000€/netto.
Dojii
Wenn ihr das Kind damals "nur" als Pflegekind ohne Ziel, es selbst zu adoptieren, aufgenommen habt, ist das leider so.
B406
Vielen Dank. Bedeutet aber das der Bemessungszeitraum auch rückwirkend ab Beginn der Adoptionspflege ist oder ? Also es zählt das Brutto rückwirkend ab Beginn der Adoptionspflege und nicht ab Beginn Elternzeit letztes Jahr.
Dojii
Ja, ab Beginn der Adoptionspflege. Wenn sich das Datum nicht mehr genau festlegen lässt, gilt laut Richtlinien zum BEEG das Datum, an dem das Pflegegeld eingestellt wurde.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?