B406
Guten Tag, wir können unser 14 Monat altes Pflegekind (seit sein 2,5 Lebensmonat bei uns) adoptieren. Laut Elterngeldstelle zählt die Bemessungsgrundlage ab dem Tag des Notartermin rückwirkend. Jedoch bin ich seit der Kleine bei uns ist nur 30% in Elternzeit arbeiten. Ist dies richtig oder zählt die Zeit vorher? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, gratuliere, da haben Sie sich bestimmt sehr gefreut. In den Richtlinien zum BEEG steht: Wird ein Kind zunächst in Vollzeitpflege ohne das Ziel der Annahme als Kind in den Haushalt aufgenommen und wandelt sich dieses Verhältnis später in eine Adoptionspflege um, besteht ab Beginn der Adoptionspflege gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BEEG ein Elterngeldanspruch. Der Beginn des Anspruches richtet sich nach dem Beginn des Adoptionspflegeverhältnisses. In diesem Fall ist nicht der Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in den Haushalt maßgeblich. Abzustellen ist vielmehr auf das Vorliegen einer Vereinbarung über den Beginn des Adoptionspflegeverhältnisses. Außerdem muss die Einwilligung der Eltern in die Adoption oder die Möglichkeit der Ersetzung zumindest in Aussicht stehen. Zur Bestimmung des konkreten Umwandlungsdatums kann zudem auf das Datum der Zahlungseinstellung des Pflegegeldes abgestellt werden. Der Beginn der Adoptionspflegezeit ist durch eine Bescheinigung der Adoptionsvermittlungsstellen nachzuweisen. Für angenommene Kinder und Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in den Haushalt auf-genommen wurden (Anspruchsberechtigung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1), gilt, dass der Leistungs-zeitraum ab dem Tag der tatsächlichen Haushaltsaufnahme beginnt. Es ist davon auszugehen, dass der Beginn des familiären Zusammenlebens auch bei einem nicht neugeborenen Kind besonderen Betreuungsbedarf und Fürsorge der Eltern erfordert. Elterngeld kann jedoch nur bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden. Bereits vor der Aufnahme bei der berechtig-ten Person an die leiblichen Eltern geleistetes Elterngeld ist unerheblich für den Anspruch der Adoptiveltern. Liebe Grüsse NB
Dojii
Berechnungsgrundlage sind die 12 Monate vor Beginn der offiziellen Adoptionspflege (Nachweis des Jugendamtes bzgl. des Beginns zählt). --> § 1 Abs. 3 Satz 2 BEEG
B406
Danke, so habe ich's s auch verstanden. Aber dadurch werde ich doch benachteiligt, konnte ja nicht voll arbeiten. Der Kleine muss ja betreut werden. Vorher hatte ich als Beispiel 3000€/netto, jetzt das letzte Jahr 1000€/netto.
Dojii
Wenn ihr das Kind damals "nur" als Pflegekind ohne Ziel, es selbst zu adoptieren, aufgenommen habt, ist das leider so.
B406
Vielen Dank. Bedeutet aber das der Bemessungszeitraum auch rückwirkend ab Beginn der Adoptionspflege ist oder ? Also es zählt das Brutto rückwirkend ab Beginn der Adoptionspflege und nicht ab Beginn Elternzeit letztes Jahr.
Dojii
Ja, ab Beginn der Adoptionspflege. Wenn sich das Datum nicht mehr genau festlegen lässt, gilt laut Richtlinien zum BEEG das Datum, an dem das Pflegegeld eingestellt wurde.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe 12 Monate ALG1 bezogen und bin in der Zeit ins Krankengeld gefallen und nun schwanger. Wird mein Elterngeld auf mein Einkommen vor meiner Arbeitslosigkeit berechnet? Verschiebt sich mein Bemessungszeitraum dadurch? Vielen Dank für Ihre Hilfe🙏🏻
Guten Tag Frau Bader, danke, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf. ich beziehe momentan Elterngeld Basis 1500€ und ab 10 LM des Kindes 750€. Ich würde ab dem 10 LM in Teilzeit arbeiten ca. 15 Std die Woche und bekomme dafür 1380€ Brutto monatlich. vor der Schwangerschaft habe ich ca. 2400€ Netto monatlich verdient Meine frage wäre wi ...
Hallo, ich bin noch im Mutterschutz.Mein Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Mutterschutz aus. Danach bekomme ich für 12 Monate Elterngeld.Bekomme ich dann auch noch Arbeitslosengeld? Ich bin alleinerziehend, und kann erstmal nicht arbeiten. vielen Dank im voraus
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Ich würde die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehen d.h Basis Elterngeld und mein Mann im ersten Monat auch Basiselterngeld. Danach würde ich 20 Monate Elterngeld plus beziehen. Mein Mann würde dann gerne noch 2 Monate Elterngeld plus beziehen. Z.B. im 14 LM und 18 L ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat während des Elterngeld Plus mein Teilzeitgehalt fehlerhaft überzahlt. Mir konnte dieser Fehler nicht auffallen. Einen Monat nach Beendigung der Eltergeld Plus Zahlung wurde die Rückzahlung des überzahlten Gehaltes in Raten veranlasst. Durch die überhöhte Gehaltszahlung während der Elterngeld-Plus-Zahlung ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elterngeldplus fur erstes Kind von 22.07.2022 bis 22.05.2024 bezogen.Seit Mai 2024 war ich im BV geschickt.Jetzt habe ich Elterngeld basic genommen und zwar meine Bemesungzeitraum wurde von 01.11.2023 bis 31.10.2024 genommen.Ich habe dopelt wenig bekommen als mit meines erstes Kind.Kann ich eine Beschwerde einl ...
Hallo Frau Bader, ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld