B406
Guten Tag, wir können unser 14 Monat altes Pflegekind (seit sein 2,5 Lebensmonat bei uns) adoptieren. Laut Elterngeldstelle zählt die Bemessungsgrundlage ab dem Tag des Notartermin rückwirkend. Jedoch bin ich seit der Kleine bei uns ist nur 30% in Elternzeit arbeiten. Ist dies richtig oder zählt die Zeit vorher? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, gratuliere, da haben Sie sich bestimmt sehr gefreut. In den Richtlinien zum BEEG steht: Wird ein Kind zunächst in Vollzeitpflege ohne das Ziel der Annahme als Kind in den Haushalt aufgenommen und wandelt sich dieses Verhältnis später in eine Adoptionspflege um, besteht ab Beginn der Adoptionspflege gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BEEG ein Elterngeldanspruch. Der Beginn des Anspruches richtet sich nach dem Beginn des Adoptionspflegeverhältnisses. In diesem Fall ist nicht der Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in den Haushalt maßgeblich. Abzustellen ist vielmehr auf das Vorliegen einer Vereinbarung über den Beginn des Adoptionspflegeverhältnisses. Außerdem muss die Einwilligung der Eltern in die Adoption oder die Möglichkeit der Ersetzung zumindest in Aussicht stehen. Zur Bestimmung des konkreten Umwandlungsdatums kann zudem auf das Datum der Zahlungseinstellung des Pflegegeldes abgestellt werden. Der Beginn der Adoptionspflegezeit ist durch eine Bescheinigung der Adoptionsvermittlungsstellen nachzuweisen. Für angenommene Kinder und Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in den Haushalt auf-genommen wurden (Anspruchsberechtigung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1), gilt, dass der Leistungs-zeitraum ab dem Tag der tatsächlichen Haushaltsaufnahme beginnt. Es ist davon auszugehen, dass der Beginn des familiären Zusammenlebens auch bei einem nicht neugeborenen Kind besonderen Betreuungsbedarf und Fürsorge der Eltern erfordert. Elterngeld kann jedoch nur bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden. Bereits vor der Aufnahme bei der berechtig-ten Person an die leiblichen Eltern geleistetes Elterngeld ist unerheblich für den Anspruch der Adoptiveltern. Liebe Grüsse NB
Dojii
Berechnungsgrundlage sind die 12 Monate vor Beginn der offiziellen Adoptionspflege (Nachweis des Jugendamtes bzgl. des Beginns zählt). --> § 1 Abs. 3 Satz 2 BEEG
B406
Danke, so habe ich's s auch verstanden. Aber dadurch werde ich doch benachteiligt, konnte ja nicht voll arbeiten. Der Kleine muss ja betreut werden. Vorher hatte ich als Beispiel 3000€/netto, jetzt das letzte Jahr 1000€/netto.
Dojii
Wenn ihr das Kind damals "nur" als Pflegekind ohne Ziel, es selbst zu adoptieren, aufgenommen habt, ist das leider so.
B406
Vielen Dank. Bedeutet aber das der Bemessungszeitraum auch rückwirkend ab Beginn der Adoptionspflege ist oder ? Also es zählt das Brutto rückwirkend ab Beginn der Adoptionspflege und nicht ab Beginn Elternzeit letztes Jahr.
Dojii
Ja, ab Beginn der Adoptionspflege. Wenn sich das Datum nicht mehr genau festlegen lässt, gilt laut Richtlinien zum BEEG das Datum, an dem das Pflegegeld eingestellt wurde.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse