Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei '450 Euro Job'

Frage: Elterngeld bei '450 Euro Job'

Bärchen2012

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Liebe Frau Bader, ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass es bei einem 450 Euro Job Elterngeld gibt und man auch bei einem Beschäftigungsverbot nicht ohne Geld dasteht. Jetzt ist es aber so: Seit Januar arbeite ich bei meinem Pflegedienst als Aushilfe auf Minijobbasis mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung von bis zu 200 Euro im Durchschnitt monatlich. Ich bin seit Januar 2010 bei dem Pflegedienst und war immer Festangestellt, dann wurde ich schwanger, war in Elternzeit und seit Januar eben Aushilfe. Als Aushilfe bekomme ich einen Stundenlohn von 15 Euro und muss auch nicht arbeiten, was aber heißt wenn ich meine Arbeitsangebote nicht abgebe und nicht eingeteilt werde, bekomme ich auch nichts. Jeden Monat bekomme ich unterschiedlich gezahlt. Bis jetzt waren das immer ca zwischen 400 und 700 Euro. Wenn ich krank bin, bekomme ich für den Tag, den ich nicht arbeiten kann, kein Geld, da mir dann die Stunden fehlen und ich keinen festen Betrag bekomme. Urlaub habe ich auch keinen. Jetzt meine Frage: Bekomme ich überhaupt bei so einem Vertrag/Arbeitsweise Elterngeld? Und wenn ja, wieviel denn eigentlich? Wenn ich ins Beschäftigungsverbot gehen würde, bekäme ich dann überhaupt etwas? Bei meiner ersten Schwangerschaft war ich im Verbot, da unser Pflegedienst im Palliativen Bereich arbeitet, und unter anderem auch HIV Infizierte betreut. Der Pflegedienst hatte mir damals ans Herz gelegt ins Verbot zu gehen und ich wollte das auch. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, also diesen Vertrag halte ich nicht für rechtswirksam. Unabhängig davon bekommen Sie beim Beschäftigungsverbot den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen. Lieben Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ähmm, das steht so wirklich im Vertrag? Weil, IMO ist das absolut ungesetzlich, mit dem Vertrag würde ich mal direkt zum Rechtsanwalt. Auch als 450iger hast Du Anrecht auf Bezahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaub, ebenso bei Feiertagen. SOFERN !!! diese Tage eben auf Tage fallen wo Du eigentlich arbeiten würdest. Schau mal hier rein: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html


Bärchen2012

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Hallo, ja das steht so in dem Vertrag. Seit über vier Jahren arbeite ich dort und unsere Aushilfen haben alle den selben Vertrag. Da hat sich nie etwas geändert. Danke für den Link, ich schau mir das gleich mal an! GlG


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