Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach 450 Euro Job

Frage: Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach 450 Euro Job

Flitzpiepe1988

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell im zweiten Jahr Elternzeit unseres ersten Sohnes (geboren am 17.09.17). Ich habe Basiselterngeld bezogen und arbeite jetzt seit Oktober 2018 bei meinem alten Arbeitgeber in einem Minijob auf 450 Euro Basis (das alte Beschäftigungsverhältnis "pausiert" jetzt während der Elternzeit sozusagen). Im Moment sieht es danach aus, dass ich erneut schwanger bin, deshalb meine Frage; wenn ich die Elternzeit spätestens am 16.09.19 bis zum Start des Mutterschutzes verlängere, bekomme ich dann das Mutterschaftsgeld der ersten Schwangerschaft? Und wie sieht es beim Elterngeld aus? angenommen ich arbeite bis zum Mutterschutz weiterhin auf 450 Euro Basis, bekomme ich dann 67% aus 450 Euro? oder fällt dieses dann höher aus? ich habe nämlich irgendwo gelesen dass das Elterngeld prozentual steigt je weiter das Gehalt unter der 1000 Euro Grenze lag.. ich habe mir 97,5% ausgerechnet.. stimmt das so? Vielen Lieben Dank im Voraus! Grüße Flitzpiepe1988


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, hat man bei einem 450 Euro Job Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Und die zweite Frage: Habe ich bei einem 450 Euro Job Anspruch auf Elternzeit? D.h. muss mein Arbeitgeber mir eine Stelle freihalten damit ich nach der Elternzeit wieder bei ihm anfangen kann? Freundliche Grüße, LeLa

Ich bin im 2ten Jahr meiner Elternzeit( habe elterngeld für 1 Jahr bekommen) mein Sohn wird am 24.9.17 2 Jahre alt. Jetzt bin ich wieder schwanger und der errechnete Termin ist der 23.8.17 Ich habe in der elternzeit seit 11/16 einen 450 euro job meine frage bekomme ich dann von beiden mutterschaftsgeld? Den ich würde die Elternzeit bei meinem ha ...

Hallo Frau Bader, ich habe im Mai 2016 meine Tochter geboren, zwei Jahre Elternzeit genommen und davon im ersten Jahr Elterngeld bezogen. Im zweiten Jahr, also aktuell, habe ich mir daher einen 450 Euro Job bei einem anderen Arbeitgeber gesucht. Nun bin ich erneut schwanger und habe meine Elternzeit von Kind 1 zum Mutterschutz von Kind zwei b ...

Hallo guten Tag, ich arbeite derzeit als geringfügige Beschäftigte mit einem Netto-Lohn von 450,00 Euro und bin familienversichert. Ab Dezember werde ich in Mutterschutz gehen. Ist es richtig, dass ich dann Mutterschaftsgeld von 210 Euro bekommen für den gesamten Mutterschutz-Zeitraum? Das Mutterschaftsgeld soll doch eigentlich eine Ersatzleistung ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen.  Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...