Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld bei beendeter Elternzeit und 450 Euro Job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld bei beendeter Elternzeit und 450 Euro Job

Mondgeist

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Hallo Frau Bader, ich habe im Mai 2016 meine Tochter geboren, zwei Jahre Elternzeit genommen und davon im ersten Jahr Elterngeld bezogen. Im zweiten Jahr, also aktuell, habe ich mir daher einen 450 Euro Job bei einem anderen Arbeitgeber gesucht. Nun bin ich erneut schwanger und habe meine Elternzeit von Kind 1 zum Mutterschutz von Kind zwei bei meinem Hauptarbeitgeber beendet. Somit erhalte ich, wenn ich richtig informiert bin, dass Mutterschaftsgeld von meinem Hauptarbeitgeber in voller Höhe wie bei meinem ersten Kind. Was aber ist nun mit meinem 450 Euro Job? Kann ich da auch noch mit einem Zuschuss beim Mutterschaftsgeld rechnen? Mit freundlichen Grüßen Mondgeist


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, ob der Vertrag noch besteht. Üblicherweise wird hier der Vertrag auf die Elternzeit begrenzt sein, da danach das Hauptarbeitsverhältnis wieder auflebt. Dann haben Sie auch keinen Anspruch auf den Zuschuss vom Mutterschaftsgeld . Wenn diese Befristung nicht vorliegt, besteht der Vertrag weiter, was dann ja problematisch mit dem Hauptvertrag wäre, dann besteht doch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Aber das wären sowieso höchstens zwei Euro am Tag. Liebe Grüße NB


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