Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei 450 Euro Job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld bei 450 Euro Job

MellyandBerry

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich arbeite auf 450 Euro Basis. Aktuell bin ich in der 26ten ssw. Bekomme ich nach der Entbindung auch Elterngeld? Wenn ja, wieviel bekommt man da und wie lange? Bekomme ich auch Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bei einer geringf. Beschäftigung? Es wäre toll wenn Sie mir schreiben würden, was mir alles als 450-Kraft zusteht und wo ich das beantragen muss. Viele liebe Grüße und einen schönen Tag, Mellyandberry


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, meinen Sie Mutterschaftsgeld? Das bekommen Sie, aber, je nach Lohn, höchstens 2 €/Tag. Schauen Sie zusätzlich mal bei www.mutterschaftsgeld.de - da können Sie die Einmalzahlung beantragen. Elterngeld bekommen Sie auch. Einen Rechner (es hängt vom tatsächlichen Lohn ab) finden Sie bei: www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass es bei einem 450 Euro Job Elterngeld gibt und man auch bei einem Beschäftigungsverbot nicht ohne Geld dasteht. Jetzt ist es aber so: Seit Januar arbeite ich bei meinem Pflegedienst als Aushilfe auf Minijobbasis mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung von bis zu 200 Euro im Durc ...

Hallo Frau Bader ... Mein Arbeitsvertrag endet 3 Monate nach dem geburtstermin ... Somit habe ich mir überlegt das elterngeld auf 2 Jahre zu splitten um 2 Jahre krankenversichert zu sein ... Nun meine Frage lohnt es sich im ersten Jahr einen Mini Job anzunehmen ? Wie berechnet sich das auf das elterngeld ? Wäre es dann so das sagen wir mal ...

Hallo, Wie wird das Eltergeld bei einer vollzeitstelle und einem 450 Eoro Job, um genau zu sein 250 Euro durchschnittsverdienst, da sich der 450 Job variabel zusammensetzte, berechnet? Beides addieren und dann 65 Prozent? Oder wird der 250 Euro Job voll berechnet ohne Abzug? Habe ein Beschäftigungsverbot in beiden Jobs. Ändert sich dadurch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell im zweiten Jahr Elternzeit unseres ersten Sohnes (geboren am 17.09.17). Ich habe Basiselterngeld bezogen und arbeite jetzt seit Oktober 2018 bei meinem alten Arbeitgeber in einem Minijob auf 450 Euro Basis (das alte Beschäftigungsverhältnis "pausiert" jetzt während der Elternzeit sozusagen). Im M ...

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...