Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beantragen, nebenbei Kleingewerbe im Aufbau

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld beantragen, nebenbei Kleingewerbe im Aufbau

Mama1620

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Hallo meine Lieben, bin neu hier. Ich bin etwas ratlos was den Elterngeldantrag betrifft. Ich bin zu meinem Teilzeitjob, selbstständig in der Fotografie. Im letzte Jahr wurde kein Gewinn erzielt, weil die Ausgaben höher waren, befinde mich ja im Aufbau. Muss ich es im Elterngeldantrag angeben? Und wenn ja wie? Würde auch gerne paar Monate nach der Geburt wieder mit der Fotografie weitermachen, allerdings kann ich null sagen bzw planen wie es finanziell aussehen wird. Da ich nicht wissen kann wie weit es mit dem Baby zeitlich funktionieren wird. Bin total aufgeschmissen. Danke im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da ist eine wichtige Info, die Sie angeben müssen. Denn es führt zu einer Veränderung des Bemessungszeitraumes. Bedeutet, dass für Sie das letzte abgeschlossene Kalenderjahr relevant für die Ermittlung des Einkommens ist. EInkünfte/ Gewinne währnd des EG-Bezuges mindern das EG.Üblicherweise schätzt die EG-Stelle und legt es hinterher entgültig fest. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja das musst du angeben. Das wird auch deinen Bemessungszeitraum für das Elterngeld verändern, selbst wenn du nur Verlust aus der Selbstständigkeit erreicht hast. Dann gelten nicht die letzten 12 Monate vor Geburt, sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Wenn dein Kind also 2020 geboren wird/wurde, dann errechnet sich dein Elterngeld aus dem Einkommen von Januar 2019 bis Dezember 2019. Dafür gibt es eine extra Doppelseite, die nennt sich meistens sowas wie "Erklärung für Selbstständige" - die musst du dann zusätzlich zum eigentlichen Elterngeldantrag ausfüllen.


Paulinchen83

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Wenn du noch in der Planung bist, also keine oder nur sehr geringe und keine regelmäßigen Einnahmen hattest brauchst du die Fotografie nicht zwangsläufig im Steuerbescheid angeben. (Erkundige dich da genauer beim Finanzamt oder Steuerberater) Ohne Angabe im Steuerbescheid hast du auch keinen Nachweis beim Elterngeld. Dadurch kannst du maßgeblich den Bemessungszeitraum beeinflussen. Im Bezugszeitraum kann die Angabe der freiberuflichen Tätigkeit insbesondere bei sehr geringen Einnahmen jedoch sehr vorteilhaft sein, insbesondere bei EG+ weil sie ggf. das Durchschnittseinkommen der einzelnen Monate reduziert.


Paulinchen83

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Alternativ kannst du im Steuerbescheid deine Einnahmen (im Kalernderjahr vor der Geburt) angeben. Keiner zwingt dich deine Ausgaben abzusetzen. Dann zahlst du zwar ein paar Steuern aber erhöhst dein EG. Musst du durchrechnen.


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