Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Beamte

Frage: Elterngeld Beamte

Asus

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich bin beamtete Lehrerin. Unser Kind kommt im November (ET 11.11.) zur Welt. Da ich Vollzeit arbeite, müsste ich den Höchstsatz von 1800€ erhalten. 1. Ab wann genau löst das Elterngeld den Lohn ab? 2. Wann müsste das 2. Kind spätestens geboren werden, damit ich wieder volles Elterngeld erhalte? 3. Wenn ich Elterzeit und -geld bis Juli 2023 strecke und somit monatlich weniger Elterngeld ausgezahlt bekomme, aber bis Juli 2023 ein 2. Kind gebäre, werden diese Monate dann ausgeklammert? Sprich kann man durch Strecken des Elterngeldes wieder auf den Bemesserungszeitraum vom 1. Kind kommen und so volles Elterngeld beziehen? Freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Zeit!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Das kommt darauf an, wie lange Ihr Mutterschutz geht. Sie bekommen eigentlich ab der Geburt EG, das wird aber mit dem MG/ Lohn verrechnet. 2. Wenn Sie 14 LM EG beziehen können es 14 Mo. + 6 Wochen Mutterschutz sein. 3. Man kann bis zu 14 EG LM ausklammern. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Für das 2. Kind zählen wieder die 12 Monate vor Mutterschutz. Wobei Monate mit Elterngeld max 14 Monate ausgeklammert werden + Monate Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert. D.h. Kind 2 muss so geboren werden, dass Kind 16 Monate alt ist.... Dann gibt es Elterngeld wie bei Kind 1... Jeder Monat später mindert es, ausser man arbeitet


Dojii

Beitrag melden

Kleiner Zusatz, da sie Beamtin ist, wird kein Mutterschutz ausgeklammert und es gelten die 12 Monate vor Geburt. Das Elterngeld setzt taggenau ein, sprich dein Mutterschutz endet bspw. am 10.01.2022, dann greift das Elterngeld ab dem 11.01.2022. Monate mit Mutterschutz (in deinem Fall Dienstbezüge) gelten dabei als Baiselterngeldmonat, heißt du verbrauchst im Normalfall 2 deiner Elterngeldmonate bereits durch den Mutterschutz. Durch das Strecken des Elterngeldes kannst du nur maximal bis zum 14. Monat ausklammern. Elterngeld ab dem 15. Monat rechtfertigt keine Ausklammerung und es gilt das, was du tatsächlich im 15. Monat und danach verdient hast.


85kathali

Beitrag melden

Und noch ein kleiner Hinweis: Je nachdem, wie viel du verdienst, kann es sein, dass du mit ein/zwei/drei Monaten ohne Verdienst immer noch den Höchstsatz bekommst. Also mal vereinfacht dargestellt. Damit du 1800 Euro bekommst, müssen das 65% deines vorherigen durchschnittlichen Einkommen sein. Also musst du vorher im Schnitt 2770 oder mehr verdient haben. 12x 2770 macht 33.240. Und ob du die 33240 nun in 12 oder 4 Monaten erreichst ist egal. Hast du also vorher zb 3330 Euro verdient, dürfte 10 Monate diesen Einkommens für den Höchstsatz reichen. Verstehst du, was ich meine? Geschwisterbonus gibt es übrigens auch noch.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen, denn bisher habe ich keine Antwort auf meine Frage finden können: Ich bin Beamtin und erhalte im Falle einer Schwangerschaft den Höchstsatz an Elterngeld. Dies errechnet sich aus den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate. Als Beamtin erhalte ich Bezüge und im Falle eines Beschäfti ...

Liebe Frau Bader, Bis 15.05.17 bin ich noch in Elternzeit mit Steuerklasse V. Ab da arbeite ich Vollzeit als Beamtin und habe den Steuerklassenwechsel auf III für Mai 2017 beantragt. Am 11.11.2017 soll unser nächstes Kind zur Welt kommen. War der Steuerklassenwechsel zur Berechnung des Elterngelds fristgerecht oder zu spät? Gibt es nachträgli ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind. Ich bekomme ein Jahr Elterngeld, habe aber zwei Jahre Elternzeit genommen. Im zweiten Jahr werde ich wieder in Teilzeit arbeiten. Wenn ich während dieser Zeit erneut schwanger werde und die Elternzeit wegen des Mutterschutzes vorzeitig beende, bekomme ic ...

Hallo, als Beamtin bekomme ich ja die 6 Wochen vor der Geburt von Kind 1 und die 8 Wochen nach der Geburt normales Gehalt. Wenn nun ein zweites Kind kommt, wie berechnet sich dann das Elterngeld? Werden die 8 Wochen nach der Geburt von Kind 1 mit normalem Gehalt ausgeklammert, oder nicht, da es ja keine Lohnersatzleistung ist? Vielen Dank

Hallo, wenn unser Kind am 11.11.21 kommen würde, hätte ich bis 10.1.22 Mutterschutz und ab 11.1. würde die Elternzeit anfangen, die aber mit den 2 Monaten Mutterschutz verrechnet wird, ist das richtig? Bekomme ich denn in der Mutterschutzzeit als Beamtin meinen Lohn weiter oder erhalte ich dort schon Elterngeld? Wer zahlt während des Muttersc ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...