Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Beamte

Frage: Elterngeld Beamte

Asus

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Guten Tag Frau Bader, ich bin beamtete Lehrerin. Unser Kind kommt im November (ET 11.11.) zur Welt. Da ich Vollzeit arbeite, müsste ich den Höchstsatz von 1800€ erhalten. 1. Ab wann genau löst das Elterngeld den Lohn ab? 2. Wann müsste das 2. Kind spätestens geboren werden, damit ich wieder volles Elterngeld erhalte? 3. Wenn ich Elterzeit und -geld bis Juli 2023 strecke und somit monatlich weniger Elterngeld ausgezahlt bekomme, aber bis Juli 2023 ein 2. Kind gebäre, werden diese Monate dann ausgeklammert? Sprich kann man durch Strecken des Elterngeldes wieder auf den Bemesserungszeitraum vom 1. Kind kommen und so volles Elterngeld beziehen? Freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Zeit!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das kommt darauf an, wie lange Ihr Mutterschutz geht. Sie bekommen eigentlich ab der Geburt EG, das wird aber mit dem MG/ Lohn verrechnet. 2. Wenn Sie 14 LM EG beziehen können es 14 Mo. + 6 Wochen Mutterschutz sein. 3. Man kann bis zu 14 EG LM ausklammern. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Für das 2. Kind zählen wieder die 12 Monate vor Mutterschutz. Wobei Monate mit Elterngeld max 14 Monate ausgeklammert werden + Monate Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert. D.h. Kind 2 muss so geboren werden, dass Kind 16 Monate alt ist.... Dann gibt es Elterngeld wie bei Kind 1... Jeder Monat später mindert es, ausser man arbeitet


Dojii

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Kleiner Zusatz, da sie Beamtin ist, wird kein Mutterschutz ausgeklammert und es gelten die 12 Monate vor Geburt. Das Elterngeld setzt taggenau ein, sprich dein Mutterschutz endet bspw. am 10.01.2022, dann greift das Elterngeld ab dem 11.01.2022. Monate mit Mutterschutz (in deinem Fall Dienstbezüge) gelten dabei als Baiselterngeldmonat, heißt du verbrauchst im Normalfall 2 deiner Elterngeldmonate bereits durch den Mutterschutz. Durch das Strecken des Elterngeldes kannst du nur maximal bis zum 14. Monat ausklammern. Elterngeld ab dem 15. Monat rechtfertigt keine Ausklammerung und es gilt das, was du tatsächlich im 15. Monat und danach verdient hast.


85kathali

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Und noch ein kleiner Hinweis: Je nachdem, wie viel du verdienst, kann es sein, dass du mit ein/zwei/drei Monaten ohne Verdienst immer noch den Höchstsatz bekommst. Also mal vereinfacht dargestellt. Damit du 1800 Euro bekommst, müssen das 65% deines vorherigen durchschnittlichen Einkommen sein. Also musst du vorher im Schnitt 2770 oder mehr verdient haben. 12x 2770 macht 33.240. Und ob du die 33240 nun in 12 oder 4 Monaten erreichst ist egal. Hast du also vorher zb 3330 Euro verdient, dürfte 10 Monate diesen Einkommens für den Höchstsatz reichen. Verstehst du, was ich meine? Geschwisterbonus gibt es übrigens auch noch.


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