Asus
Guten Tag Frau Bader, ich bin beamtete Lehrerin. Unser Kind kommt im November (ET 11.11.) zur Welt. Da ich Vollzeit arbeite, müsste ich den Höchstsatz von 1800€ erhalten. 1. Ab wann genau löst das Elterngeld den Lohn ab? 2. Wann müsste das 2. Kind spätestens geboren werden, damit ich wieder volles Elterngeld erhalte? 3. Wenn ich Elterzeit und -geld bis Juli 2023 strecke und somit monatlich weniger Elterngeld ausgezahlt bekomme, aber bis Juli 2023 ein 2. Kind gebäre, werden diese Monate dann ausgeklammert? Sprich kann man durch Strecken des Elterngeldes wieder auf den Bemesserungszeitraum vom 1. Kind kommen und so volles Elterngeld beziehen? Freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Zeit!
Hallo, 1. Das kommt darauf an, wie lange Ihr Mutterschutz geht. Sie bekommen eigentlich ab der Geburt EG, das wird aber mit dem MG/ Lohn verrechnet. 2. Wenn Sie 14 LM EG beziehen können es 14 Mo. + 6 Wochen Mutterschutz sein. 3. Man kann bis zu 14 EG LM ausklammern. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Für das 2. Kind zählen wieder die 12 Monate vor Mutterschutz. Wobei Monate mit Elterngeld max 14 Monate ausgeklammert werden + Monate Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert. D.h. Kind 2 muss so geboren werden, dass Kind 16 Monate alt ist.... Dann gibt es Elterngeld wie bei Kind 1... Jeder Monat später mindert es, ausser man arbeitet
Dojii
Kleiner Zusatz, da sie Beamtin ist, wird kein Mutterschutz ausgeklammert und es gelten die 12 Monate vor Geburt. Das Elterngeld setzt taggenau ein, sprich dein Mutterschutz endet bspw. am 10.01.2022, dann greift das Elterngeld ab dem 11.01.2022. Monate mit Mutterschutz (in deinem Fall Dienstbezüge) gelten dabei als Baiselterngeldmonat, heißt du verbrauchst im Normalfall 2 deiner Elterngeldmonate bereits durch den Mutterschutz. Durch das Strecken des Elterngeldes kannst du nur maximal bis zum 14. Monat ausklammern. Elterngeld ab dem 15. Monat rechtfertigt keine Ausklammerung und es gilt das, was du tatsächlich im 15. Monat und danach verdient hast.
85kathali
Und noch ein kleiner Hinweis: Je nachdem, wie viel du verdienst, kann es sein, dass du mit ein/zwei/drei Monaten ohne Verdienst immer noch den Höchstsatz bekommst. Also mal vereinfacht dargestellt. Damit du 1800 Euro bekommst, müssen das 65% deines vorherigen durchschnittlichen Einkommen sein. Also musst du vorher im Schnitt 2770 oder mehr verdient haben. 12x 2770 macht 33.240. Und ob du die 33240 nun in 12 oder 4 Monaten erreichst ist egal. Hast du also vorher zb 3330 Euro verdient, dürfte 10 Monate diesen Einkommens für den Höchstsatz reichen. Verstehst du, was ich meine? Geschwisterbonus gibt es übrigens auch noch.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen, denn bisher habe ich keine Antwort auf meine Frage finden können: Ich bin Beamtin und erhalte im Falle einer Schwangerschaft den Höchstsatz an Elterngeld. Dies errechnet sich aus den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate. Als Beamtin erhalte ich Bezüge und im Falle eines Beschäfti ...
Liebe Frau Bader, Bis 15.05.17 bin ich noch in Elternzeit mit Steuerklasse V. Ab da arbeite ich Vollzeit als Beamtin und habe den Steuerklassenwechsel auf III für Mai 2017 beantragt. Am 11.11.2017 soll unser nächstes Kind zur Welt kommen. War der Steuerklassenwechsel zur Berechnung des Elterngelds fristgerecht oder zu spät? Gibt es nachträgli ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind. Ich bekomme ein Jahr Elterngeld, habe aber zwei Jahre Elternzeit genommen. Im zweiten Jahr werde ich wieder in Teilzeit arbeiten. Wenn ich während dieser Zeit erneut schwanger werde und die Elternzeit wegen des Mutterschutzes vorzeitig beende, bekomme ic ...
Hallo, als Beamtin bekomme ich ja die 6 Wochen vor der Geburt von Kind 1 und die 8 Wochen nach der Geburt normales Gehalt. Wenn nun ein zweites Kind kommt, wie berechnet sich dann das Elterngeld? Werden die 8 Wochen nach der Geburt von Kind 1 mit normalem Gehalt ausgeklammert, oder nicht, da es ja keine Lohnersatzleistung ist? Vielen Dank
Hallo, wenn unser Kind am 11.11.21 kommen würde, hätte ich bis 10.1.22 Mutterschutz und ab 11.1. würde die Elternzeit anfangen, die aber mit den 2 Monaten Mutterschutz verrechnet wird, ist das richtig? Bekomme ich denn in der Mutterschutzzeit als Beamtin meinen Lohn weiter oder erhalte ich dort schon Elterngeld? Wer zahlt während des Muttersc ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt